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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61

Am Rathaus 5
41363 Jüchen
Telefon
+4921659156114
Fax
+4921659156199

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–12:00
14:00–16:00
Dienstag
08:30–12:00
14:00–16:00
Mittwoch
08:30–12:00
14:00–16:00
Donnerstag
08:30–12:00
14:00–18:00
Freitag
08:30–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 31.08.2026, Quelle: www.juechen.de

Amt für Stadtentwicklung Jünchen – Baulastenauskunft

Amt für Stadtentwicklung Jünchen – Baulastenauskunft

Das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Jüchen ist die untere Bauaufsichtsbehörde für den Rhein-Kreis Neuss und führt das Baulastenverzeichnis. Es ist zuständig für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen (Postleitzahlen 41363 und 41569). Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken, wie etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten.

Wer eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigt, kann einen Antrag stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen 20 Euro an, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Ein Termin ist nicht erforderlich, jedoch ist das Rathaus zwischen 12:00 und 14:00 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.

Das Amt hat seinen Sitz in Jüchen, Am Rathaus 5.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Jüchen 41363 Rhein-Kreis Neuss geprüft
Rommerskirchen 41569 Rhein-Kreis Neuss geprüft

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4921659150 geprüft am 28.08.2026
Fax +4921659151199 geprüft am 28.08.2026
E-Mail stadt@juechen.de geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.juechen.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61 adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Rhein-Kreis Neuss

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61 zuständig?
Zuständig für 2 Orte, darunter Jüchen, Rommerskirchen.
Wie erreiche ich das Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61 telefonisch?
Telefonisch unter +4921659156114. Per E-Mail: stadt@juechen.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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