Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61
Am Rathaus 541363 Jüchen
- Telefon
- +4921659156114
- Fax
- +4921659156199
- stadt@juechen.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
08:30–12:00
14:00–16:00 - Dienstag
-
08:30–12:00
14:00–16:00 - Mittwoch
-
08:30–12:00
14:00–16:00 - Donnerstag
-
08:30–12:00
14:00–18:00 - Freitag
- 08:30–12:00
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 31.08.2026, Quelle: www.juechen.de
Amt für Stadtentwicklung Jünchen – Baulastenauskunft
Amt für Stadtentwicklung Jünchen – Baulastenauskunft
Das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Jüchen ist die untere Bauaufsichtsbehörde für den Rhein-Kreis Neuss und führt das Baulastenverzeichnis. Es ist zuständig für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen (Postleitzahlen 41363 und 41569). Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken, wie etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten.
Wer eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigt, kann einen Antrag stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen 20 Euro an, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Ein Termin ist nicht erforderlich, jedoch ist das Rathaus zwischen 12:00 und 14:00 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen.
Das Amt hat seinen Sitz in Jüchen, Am Rathaus 5.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Jüchen | 41363 | Rhein-Kreis Neuss | geprüft |
| Rommerskirchen | 41569 | Rhein-Kreis Neuss | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4921659150 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +4921659151199 geprüft am 28.08.2026 |
| stadt@juechen.de geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.juechen.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61 adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61 zuständig?
Wie erreiche ich das Amt für Stadtentwicklung Jünchen Amt 61 telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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