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Ratgeber

Berechtigtes Interesse: Wer darf das Grundbuch einsehen?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Wer es einsehen will, braucht ein berechtigtes Interesse. Wir erklären, wer automatisch berechtigt ist, wie Kaufinteressenten ihr Interesse nachweisen und warum bloße Neugier nicht reicht.