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Grundbuchamt (TEA)

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Grundbuchamt

Auf der Steinkaut 10 - 12
61352 Bad Homburg
Fax
+49611327618377

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Grundbuchamt Bad Homburg v. d. Höhe

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe ist zuständig für sieben Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis: Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Oberursel (Taunus), Steinbach (Taunus) und Usingen. Die Postleitzahlen in diesem Zuständigkeitsbereich liegen zwischen 61250 und 61440.

Das Amt bearbeitet unter anderem Teilungserklärungen und Aufteilungspläne für Eigentumswohnungen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen, da die Unterlagen zum Teil im Archiv lagern. Für die Erteilung eines einfachen Grundbuchauszugs werden zehn Euro erhoben.

Ein Besuch ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung möglich; in Grundbuchsachen kann auch online ein Termin gebucht werden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich – eine Rampe am Haupteingang und ein Aufzug stehen zur Verfügung.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Bad Homburg vor der Höhe 61348, 61350, 61352 Hochtaunuskreis geprüft
Friedrichsdorf 61381 Hochtaunuskreis geprüft
Grävenwiesbach 61279 Hochtaunuskreis geprüft
Neu-Anspach 61267 Hochtaunuskreis geprüft
Oberursel 61440 Hochtaunuskreis geprüft
Steinbach (Taunus) 61449 Hochtaunuskreis geprüft
Usingen 61250 Hochtaunuskreis geprüft

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe umfasst die Städte Bad Homburg, Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Oberursel, Steinbach, Usingen, Wehrheim.

Von der Amtswebsite übernommen am 01.09.2026, Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4961724050 geprüft am 01.09.2026
Fax +49611327618377 geprüft am 01.09.2026
E-Mail poststelle@ag-badhomburg.justiz.hessen.de geprüft am 01.09.2026
Gebühren laut Amt
Einfacher Grundbuchauszug 10 €

Zuletzt geprüft am 01.09.2026, Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

Grundbuchauszug (TEA) beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Grundbuchamt. amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Hochtaunuskreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe Grundbuchamt zuständig?
Zuständig für 7 Orte, darunter Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Oberursel und weitere (siehe Zuständigkeitstabelle).
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Erfahrungen mit diesem Amt

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