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Grundbuchamt (TEA)

Amtsgericht Bad Sobernheim Grundbuchamt

Gymnasialstraße 11
55566 Bad Sobernheim
Fax
+496751931350

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis
Bad Sobernheim 55566 Landkreis Bad Kreuznach
Kirn 55606 Landkreis Bad Kreuznach
Nußbaum 55569 Landkreis Bad Kreuznach
Odernheim am Glan 55571 Landkreis Bad Kreuznach

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Landkreis Bad Kreuznach

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amtsgericht Bad Sobernheim Grundbuchamt zuständig?
Zuständig für 4 Orte, darunter Bad Sobernheim, Kirn, Nußbaum, Odernheim am Glan.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Erfahrungen mit diesem Amt

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