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Grundbuchamt (TEA)

Amtsgericht Bergheim Grundbuchamt

Kennedystraße 2
50126 Bergheim
Fax
+492271809200

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis
Bedburg 50181 Rhein-Erft-Kreis
Bergheim 50126, 50127, 50129 Rhein-Erft-Kreis
Elsdorf 50189 Rhein-Erft-Kreis
Pulheim 50259 Rhein-Erft-Kreis

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Rhein-Erft-Kreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amtsgericht Bergheim Grundbuchamt zuständig?
Zuständig für 4 Orte, darunter Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Pulheim.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

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