Amtsgericht Prenzlau Grundbuchamt
Baustraße 3717291 Prenzlau
- Fax
- +493984861300
- Kartendienst
- geoportal.brandenburg.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- geschlossen
- Dienstag
-
09:00–12:00 (Allgemeine Sprechzeiten)
15:00–17:00 (Allgemeine Sprechzeiten) - Mittwoch
- geschlossen
- Donnerstag
- 09:00–12:00 (keine Sprechzeit im Grundbuch)
- Freitag
- 09:00–12:00 (keine Sprechzeit im Grundbuch)
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 05.09.2026, Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de
Amtsgericht Prenzlau – Grundbuchamt für Teilungserklärungen
Das Grundbuchamt (TEA) des Amtsgerichts Prenzlau ist zuständig für Teilungserklärungen und Aufteilungspläne von Eigentumswohnungen. Es führt die Grundakten der Wohnungsgrundbücher. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Baustraße 37 in 17291 Prenzlau, Landkreis Uckermark, Brandenburg. Sie ist für zwei Orte im Zuständigkeitsbereich verantwortlich: Templin und Uckerland mit den Postleitzahlen 17268 und 17337.
Die Bearbeitung eines Antrags kann zwei bis vier Wochen dauern, da die benötigten Unterlagen zum Teil in Archiven der Behörden lagern. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich; auf der Rückseite befinden sich ein behindertengerechter PKW-Stellplatz und weitere Parkplätze. Der Bahnhof Prenzlau bietet eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4939848610 geprüft am 05.09.2026 |
|---|---|
| Fax | +493984861300 geprüft am 05.09.2026 |
| verwaltung@agpz.brandenburg.de geprüft am 05.09.2026 |
Zuletzt geprüft am 05.09.2026, Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de
Dokumente & Gebühren
| Teilungserklärung (Abschrift) | 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001 |
|---|
Antrag stellen
Grundbuchauszug (TEA) beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Amtsgericht Prenzlau Grundbuchamt. amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln
Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.
-
Abschrift beantragen
Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).
-
Dokument erhalten
Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.
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Häufige Fragen
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
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