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Grundbuchamt (TEA)

Amtsgericht Vechta Grundbuchamt

Kapitelplatz 8
49377 Vechta
Fax
+4944419149140

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis
Neuenkirchen-Vörden 49434 Vechta
Vechta 49377 Vechta

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Vechta

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amtsgericht Vechta Grundbuchamt zuständig?
Zuständig für 2 Orte, darunter Neuenkirchen-Vörden, Vechta.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

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