Bürgermeisteramt Kaisersbach
Dorfstraße 573667 Kaisersbach
- Telefon
- +497184938380
- Fax
- +4971849383821
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 08:00–12:00
- Dienstag
-
08:00–12:00
13:30–18:00 - Mittwoch
- geschlossen
- Donnerstag
-
08:00–12:00
13:30–16:00 - Freitag
- 08:00–12:00
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.kaisersbach.de
Baulastauskunft des Bürgermeisteramts Kaisersbach
Das Bürgermeisteramt Kaisersbach im Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg, erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Behörde ist zuständig für die Gemeinde Kaisersbach mit der Postleitzahl 73667. Sie finden das Amt in der Dorfstraße 5.
Das Baulastenverzeichnis enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstücken, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel fünf bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen Gebühren von 20 Euro an, eine beglaubigte Auskunft kostet 40 Euro. Die Rechtsgrundlage bilden die Landesbauordnung und die Gebührenordnung.
Wenn Sie ein Grundstück in Kaisersbach erwerben oder bebauen möchten, kann eine Baulastauskunft Klarheit über bestehende Verpflichtungen schaffen. Das Amt prüft den Eintrag im Verzeichnis und stellt Ihnen die Ergebnisse zur Verfügung.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kaisersbach | 73667 | Rems-Murr-Kreis | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +497184938380 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +4971849383821 geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.kaisersbach.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Bürgermeisteramt Kaisersbach adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Bürgermeisteramt Kaisersbach zuständig?
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
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