Zum Inhalt springen
amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Bürgermeisteramt Kaisersbach

Dorfstraße 5
73667 Kaisersbach
Telefon
+497184938380
Fax
+4971849383821

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:00–12:00
Dienstag
08:00–12:00
13:30–18:00
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00–12:00
13:30–16:00
Freitag
08:00–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.kaisersbach.de

Baulastauskunft des Bürgermeisteramts Kaisersbach

Das Bürgermeisteramt Kaisersbach im Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg, erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Die Behörde ist zuständig für die Gemeinde Kaisersbach mit der Postleitzahl 73667. Sie finden das Amt in der Dorfstraße 5.

Das Baulastenverzeichnis enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstücken, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel fünf bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen Gebühren von 20 Euro an, eine beglaubigte Auskunft kostet 40 Euro. Die Rechtsgrundlage bilden die Landesbauordnung und die Gebührenordnung.

Wenn Sie ein Grundstück in Kaisersbach erwerben oder bebauen möchten, kann eine Baulastauskunft Klarheit über bestehende Verpflichtungen schaffen. Das Amt prüft den Eintrag im Verzeichnis und stellt Ihnen die Ergebnisse zur Verfügung.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Kaisersbach 73667 Rems-Murr-Kreis geprüft

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +497184938380 geprüft am 28.08.2026
Fax +4971849383821 geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.kaisersbach.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Bürgermeisteramt Kaisersbach adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Rems-Murr-Kreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Bürgermeisteramt Kaisersbach zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Kaisersbach.
Wie erreiche ich das Bürgermeisteramt Kaisersbach telefonisch?
Telefonisch unter +497184938380.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Erfahrungen mit diesem Amt

Bewertet werden Kontakt und Ablauf — Freundlichkeit, Bearbeitungszeit, Erreichbarkeit.

Noch keine Erfahrungsberichte. Du hast diese Behörde kontaktiert? Teile deine Erfahrung mit dem Ablauf.

Du hattest Kontakt mit diesem Amt?

Bewerte Freundlichkeit, Bearbeitungszeit und Erreichbarkeit — in einer Minute.

Amt bewerten