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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Gemeinde Horben

Dorfstraße 2
79289 Horben
Telefon
+497612116980
Fax
+4976121169832

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:00–12:30
Dienstag
– (geschlossen)
Mittwoch
14:00–18:00
Donnerstag
08:00–12:30
Freitag
08:00–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: gemeinde.horben.de

Baulastauskunft in Horben (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Die Gemeinde Horben bietet über ihr Bauamt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis an. Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Zuständig ist die Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet mit der Postleitzahl 79289 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg.

Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt nach Angaben der Behörde in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben; eine beglaubigte Auskunft kostet 40 Euro. Die Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung.

Zu den weiteren Aufgaben des Bauamts zählen unter anderem Baurecht, Liegenschaften und die Grundbucheinsichtsstelle. Die Baulastauskunft wird von der Gemeindeverwaltung Horben, Dorfstraße 2, bearbeitet.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Horben 79289 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald geprüft

Pass- und Meldewesen, Gewerbe, Friedhof, Wahl, Ordnungsamt, Baurecht, Liegenschaften, Grundbucheinsichtsstelle, Bauhof, Forst, Standesamt (Verbandsstandesamt Hexental), Wasserversorgung

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: gemeinde.horben.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +497612116980 geprüft am 28.08.2026
Fax +4976121169832 geprüft am 28.08.2026
Gebühren laut Amt
Horbener Ortskarte mit Wanderwegen 2,-- EURO
Hexentalkarte 1,-- EURO

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: gemeinde.horben.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Gemeinde Horben adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Gemeinde Horben zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Horben.
Wie erreiche ich das Gemeinde Horben telefonisch?
Telefonisch unter +497612116980. Per E-Mail: gemeinde@horben.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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