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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Kreis Viersen 60/3 Rechtliche Bauaufsicht

Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon
+492162391437
Fax
+492162391803

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–16:30
Dienstag
08:30–16:30
Mittwoch
08:30–16:30
Donnerstag
08:30–16:30
Freitag
08:30–12:30
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.kreis-viersen.de

Baulastenverzeichnis des Kreises Viersen

Das Bauamt des Kreises Viersen führt als untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken dokumentiert, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten.

Zuständig ist die Kreisverwaltung Viersen für die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal sowie für die Stadt Tönisvorst. Der Sitz des Amtes ist am Rathausmarkt 3 in 41747 Viersen. Für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt die Zuständigkeit nicht bei der Kreisverwaltung Viersen.

Im Zuständigkeitsbereich liegen die Postleitzahlenbereiche 41366, 41379, 45964, 45966, 45968, 47918 und 47929. Das Bauamt gehört zur Kreisverwaltung Viersen in Nordrhein-Westfalen.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Brüggen 41379 Viersen geprüft
Gladbeck 45964, 45966, 45968 Recklinghausen geprüft
Grefrath 47929 Viersen geprüft
Schwalmtal 41366 Viersen geprüft
Tönisvorst 47918 Viersen geprüft

Die Kreisverwaltung Viersen als untere Bauaufsicht ist für die Führung, Neueintragung und Auskunftserteilung von Baulasten in den Baulastverzeichnissen der Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen.

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.kreis-viersen.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +492162390 geprüft am 28.08.2026
Fax +492162391803 geprüft am 28.08.2026
E-Mail post@kreis-viersen.de geprüft am 28.08.2026
Gebühren laut Amt
Auskunft über ein unbelastetes Flurstück 30,00 €
Auskunft über ein belastetes Flurstück 50,00 € (jedoch höchstens 200,00 €)

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.kreis-viersen.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Kreis Viersen 60/3 Rechtliche Bauaufsicht adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Viersen

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Kreis Viersen 60/3 Rechtliche Bauaufsicht zuständig?
Zuständig für 5 Orte, darunter Brüggen, Gladbeck, Grefrath, Schwalmtal, Tönisvorst.
Wie erreiche ich das Kreis Viersen 60/3 Rechtliche Bauaufsicht telefonisch?
Telefonisch unter +492162391437.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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