Kreisstadt Neunkirchen Bauordnungamt (36) - Untere Bauaufsichtsbehörde
Oberer Markt 1666538 Neunkirchen
- Telefon
- +496821202518
- Fax
- +496821202537
- amt36@neunkirchen.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
08:00–12:00
14:00–16:00 - Dienstag
-
08:00–12:00
14:00–16:00 - Mittwoch
-
08:00–12:00
14:00–16:00 - Donnerstag
-
08:00–12:00
14:00–16:00 - Freitag
- 08:00–12:00
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.neunkirchen.de
Baulastauskunft für Neunkirchen und die Nachbargemeinden
Das Bauamt der Kreisstadt Neunkirchen mit Sitz am Oberen Markt 16 in 66538 Neunkirchen ist die untere Bauaufsichtsbehörde für den Landkreis Neunkirchen im Saarland. Es führt das Baulastenverzeichnis und erteilt Auskünfte über öffentlich-rechtliche Grundstücksverpflichtungen. Zuständig ist das Amt für die Städte und Gemeinden Merchweiler, Neunkirchen/Saar, Schiffweiler und Spiesen-Elversberg sowie die Postleitzahlenbereiche 66538 bis 66589.
Das Baulastenverzeichnis dokumentiert Verpflichtungen wie Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Auskunft darüber kann bei diesem Amt beantragt werden. Daneben bearbeitet das Bauamt auch Bauvoranfragen, Baugenehmigungen und andere baurechtliche Verfahren gemäß der Landesbauordnung.
Die Bearbeitungszeit für eine Baulastenauskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Gebühr beträgt 20 Euro für eine einfache Auskunft und 40 Euro für eine beglaubigte Auskunft, basierend auf der Landesbauordnung und der Gebührenordnung.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Merchweiler | 66589 | Neunkirchen | geprüft |
| Neunkirchen/Saar | 66538, 66539, 66540 | Neunkirchen | geprüft |
| Schiffweiler | 66578 | Neunkirchen | geprüft |
| Spiesen-Elversberg | 66583 | Neunkirchen | geprüft |
Untere Bauaufsichtsbehörde: Bauvoranfragen gemäß § 76 Landesbauordnung (LBO), Bearbeitung von Verfahren zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen (verfahrensfreie Vorhaben, Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Baugenehmigungen, Stellungnahmen BImSchG), Kontrolle und Unterhaltung baulicher Anlagen, Überwachung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz, Eintragungen und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sowie Beratung von Bauherren und Entwurfsverfassern.
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.neunkirchen.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +496821202517 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +496821202537 geprüft am 28.08.2026 |
| amt36@neunkirchen.de geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.neunkirchen.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Kreisstadt Neunkirchen Bauordnungamt (36) - Untere Bauaufsichtsbehörde adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
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Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
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Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Kreisstadt Neunkirchen Bauordnungamt (36) - Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig?
Wie erreiche ich das Kreisstadt Neunkirchen Bauordnungamt (36) - Untere Bauaufsichtsbehörde telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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