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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Kreisverwaltung Trier-Saarburg Bauen und Umwelt

Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
Telefon
+49651715385
Fax
+49651715200

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Baulastauskunft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Baulastauskunft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg führt das Baulastenverzeichnis für den Landkreis. Ihr Sitz ist in Trier, Willy-Brandt-Platz 1. Zuständig ist sie für 14 Gemeinden, darunter Ayl, Föhren, Hermeskeil, Holzerath, Kenn, Konz, Mehring, Neuhütten, Newel, Osburg, Thomm und Wasserliesch. Die dazugehörigen Postleitzahlen sind 54309, 54313, 54316, 54317, 54329, 54332 und 54343.

Eine Baulastauskunft gibt Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 20 Euro, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Ayl 54441 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Föhren 54343 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Hermeskeil 54411 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Holzerath 54316 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Kenn 54344 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Konz 54329 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Mehring 54346 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Neuhütten 54422 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Newel 54309 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Osburg 54317 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Thomm 54317 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Wasserliesch 54332 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Wincheringen 54457 Landkreis Trier-Saarburg geprüft
Zemmer 54313 Landkreis Trier-Saarburg geprüft

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung als untere Bauaufsichtsbehörde (im Landkreis Trier-Saarburg mit Ausnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, welcher Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind).

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: trier-saarburg.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Gebühren laut Amt
Erteilung der Baugenehmigung Höhe bestimmt sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: trier-saarburg.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Kreisverwaltung Trier-Saarburg Bauen und Umwelt adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Trier, kreisfreie Stadt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Kreisverwaltung Trier-Saarburg Bauen und Umwelt zuständig?
Zuständig für 14 Orte, darunter Ayl, Föhren, Hermeskeil, Holzerath, Kenn und weitere (siehe Zuständigkeitstabelle).
Wie erreiche ich das Kreisverwaltung Trier-Saarburg Bauen und Umwelt telefonisch?
Telefonisch unter +49651715385.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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