Landeshauptstadt Stuttgart GBE Stuttgart
Kronenstraße 2070173 Stuttgart
- Fax
- +49711216950192
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich) - Dienstag
-
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich) - Mittwoch
-
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich) - Donnerstag
-
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich) - Freitag
- 09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stuttgart.de
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
Einsichtnahme in das Grundbuch, Auskünfte aus dem Grundbuch, Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchauszügen, Unterschriftsbeglaubigungen für Löschungsbewilligungen und für Vereine
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.stuttgart.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +497112160 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +4971121691237 geprüft am 28.08.2026 |
| Auszüge aus dem Grundbuch sowie weitere Dienstleistungen der Grundbucheinsichtsstelle | kostenpflichtig Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) |
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Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stuttgart.de
Dokumente & Gebühren
| Teilungserklärung (Abschrift) | 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001 |
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Antrag stellen
Grundbuchauszug (TEA) beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Landeshauptstadt Stuttgart GBE Stuttgart. amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
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Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln
Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.
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Abschrift beantragen
Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).
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Dokument erhalten
Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.
Weitere Ämter – Stuttgart
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- Baurechtsamt Stuttgart Bürgerservice Bauen Bauamt (Baulastauskunft) · Stuttgart
- Baurechtsamt Stuttgart Bauamt (Bebauungsplan) · Stuttgart
- Landesarchiv Baden-Württemberg Bauaktenauskunft · Stuttgart
- Landeshauptstadt Stuttgart Rathaus Bauaktenauskunft · Stuttgart
- Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtmessungsamt 62-5.2 Geoinformation und Kartografie Katasteramt · Stuttgart
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Hochwasserkarte · Stuttgart
Häufige Fragen
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