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amtfinder.de
Grundbuchamt (TEA)

Landeshauptstadt Stuttgart GBE Stuttgart

Kronenstraße 20
70173 Stuttgart
Fax
+49711216950192

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
Dienstag
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
Mittwoch
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
Donnerstag
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
13:30–16:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
Freitag
09:00–12:00 (Kundenzentrum; Termine nach Vereinbarung möglich)
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stuttgart.de

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Einsichtnahme in das Grundbuch, Auskünfte aus dem Grundbuch, Erteilung von beglaubigten und unbeglaubigten Grundbuchauszügen, Unterschriftsbeglaubigungen für Löschungsbewilligungen und für Vereine

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.stuttgart.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +497112160 geprüft am 28.08.2026
Fax +4971121691237 geprüft am 28.08.2026
Gebühren laut Amt
Auszüge aus dem Grundbuch sowie weitere Dienstleistungen der Grundbucheinsichtsstelle kostenpflichtig Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stuttgart.de

Dokumente & Gebühren

Teilungserklärung (Abschrift) 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001

Antrag stellen

Grundbuchauszug (TEA) beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Landeshauptstadt Stuttgart GBE Stuttgart. amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln

    Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.

  2. Abschrift beantragen

    Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).

  3. Dokument erhalten

    Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.

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