Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 665183 Wiesbaden
- Telefon
- +49611316392
- Fax
- +49611313981
Öffnungszeiten
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Baulastauskunft der Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden erteilt auf ihrem Gebiet Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Dieses Dokument erfasst öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten, beispielsweise Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die untere Bauaufsichtsbehörde ist für die Auskunft zuständig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel fünf bis 14 Werktage.
Die Behörde hat ihren Sitz auf dem Schlossplatz 6 in der Wiesbadener Innenstadt und ist für drei Orte zuständig: Wiesbaden selbst sowie Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Die Auskunft umfasst die Postleitzahlenbereiche 55246, 55252, 65183, 65185, 65187 und 65189. Für eine einfache Auskunft werden 20 Euro erhoben, für eine beglaubigte 40 Euro; die Rechtsgrundlage bilden die Landesbauordnung und die Gebührenordnung. Auskünfte sind nur möglich, wenn das Grundstück im Zuständigkeitsbereich des Amts liegt – in Bayern wird das Baulastenverzeichnis nicht geführt.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Mainz-Kastel | 55252 | Wiesbaden, Landeshauptstadt | geprüft |
| Mainz-Kostheim | 55246 | Wiesbaden, Landeshauptstadt | geprüft |
| Wiesbaden | 55246, 55252, 65183, 65185, 65187, 65189 | Wiesbaden, Landeshauptstadt | geprüft |
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Landeshauptstadt Wiesbaden adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
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Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
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Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
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Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Landeshauptstadt Wiesbaden zuständig?
Wie erreiche ich das Landeshauptstadt Wiesbaden telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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