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Bauamt / Umweltamt

Landratsamt Greiz Amt für Umwelt

Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz
Telefon
+493661876630
Fax
+49366187677601

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
09:00–13:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
Dienstag
09:00–12:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
13:00–17:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
Mittwoch
13:00–16:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
Donnerstag
09:00–12:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
13:00–18:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
Freitag
09:00–13:00 (Mit vorheriger Terminvereinbarung)
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.landkreis-greiz.de

Bau- und Umweltamt im Landratsamt Greiz

Das Bau- und Umweltamt des Landratsamtes Greiz ist für 39 Orte im Landkreis Greiz zuständig, darunter die Städte und Gemeinden Auma, Bad Köstritz, Berga/Elster, Bethenhausen, Brahmenau, Braunichswalde, Caaschwitz, Crimla, Greiz, Großenstein, Harth-Pöllnitz und Hartmannsdorf. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Postleitzahlenbereiche 07554, 07557 und 07570. Der Sitz der Behörde befindet sich in 07973 Greiz in der Dr.-Scheube-Str. 6.

Die Aufgaben des Amtes umfassen umwelt- und baurechtliche Belange, insbesondere den Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) mit der dazugehörigen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Thüringer Bodenschutzgesetzes (ThürBodSchG). Die Bodenschutzgesetzgebung dient der nachhaltigen Sicherung der Funktionen des Bodens beziehungsweise der Wiederherstellung dieser Bodenfunktionen, der Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Boden und Altlasten sowie von dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen und der Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.

Für Bürger, die Auskünfte zu Altlasten, Bodenschutz oder umweltrechtlichen Belangen eines Grundstücks benötigen – was vor allem bei Kauf und Bewertung relevant ist –, ist dieses Amt zuständig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Auma 07955 Landkreis Greiz abgeleitet
Bad Köstritz 07586 Landkreis Greiz abgeleitet
Berga/Elster 07980 Landkreis Greiz abgeleitet
Bethenhausen 07554 Landkreis Greiz abgeleitet
Brahmenau 07554 Landkreis Greiz abgeleitet
Braunichswalde 07580 Landkreis Greiz abgeleitet
Caaschwitz 07586 Landkreis Greiz abgeleitet
Crimla 07557 Landkreis Greiz abgeleitet
Greiz 07973 Landkreis Greiz geprüft
Großenstein 07580 Landkreis Greiz abgeleitet
Harth-Pöllnitz 07570 Landkreis Greiz geprüft
Hartmannsdorf 07586, 07613 Landkreis Greiz abgeleitet
Hohenleuben 07958 Landkreis Greiz abgeleitet
Hohenölsen 07570 Landkreis Greiz abgeleitet
Korbußen 07554 Landkreis Greiz abgeleitet
Kraftsdorf 07586 Landkreis Greiz abgeleitet
Kühdorf 07980 Landkreis Greiz abgeleitet
Langenwetzendorf 07957 Landkreis Greiz abgeleitet
Langenwolschendorf 07937 Landkreis Greiz abgeleitet
Lederhose 07589 Landkreis Greiz abgeleitet
Lindenkreuz 07589 Landkreis Greiz abgeleitet
Lunzig 07980 Landkreis Greiz abgeleitet
Merkendorf 07950 Landkreis Greiz abgeleitet
Mohlsdorf 07987 Landkreis Greiz geprüft
Münchenbernsdorf 07589 Landkreis Greiz abgeleitet
Pölzig 07554 Landkreis Greiz abgeleitet
Reichstädt 07580 Landkreis Greiz abgeleitet
Ronneburg 07580 Landkreis Greiz abgeleitet
Rückersdorf 07580 Landkreis Greiz abgeleitet
Saara 07589 Landkreis Greiz abgeleitet
Teichwitz 07570 Landkreis Greiz abgeleitet
Teichwolframsdorf 07989 Landkreis Greiz abgeleitet
Triebes 07950 Landkreis Greiz abgeleitet
Weida 07570 Landkreis Greiz abgeleitet
Weißendorf 07950 Landkreis Greiz abgeleitet
Wünschendorf 07570 Landkreis Greiz abgeleitet
Zadelsdorf 07937 Landkreis Greiz geprüft
Zedlitz 07557 Landkreis Greiz abgeleitet
Zeulenroda 07937 Landkreis Greiz abgeleitet

Als abgeleitet markierte Orte stammen nicht aus dem gepflegten Datenbestand, sondern aus der Kreiszugehörigkeit. Im Zweifel bitte beim Amt nachfragen.

Die untere Bodenschutzbehörde ist für den Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) mit der dazugehörigen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie des Thüringer Bodenschutzgesetzes (ThürBodSchG) verantwortlich. Die Bodenschutzgesetzgebung dient der nachhaltigen Sicherung der Funktionen des Bodens bzw. der Wiederherstellung dieser Bodenfunktionen, der Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen und Sanierung von Boden und Altlasten sowie von dadurch verursachten Gewässerverunreinigungen und der Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden.

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.landkreis-greiz.de

Antrag stellen

Auskunft bei Bauamt / Umweltamt beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Landratsamt Greiz Amt für Umwelt. amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Auskunftsart festlegen

    Altlastenauskunft, Bodenschutzkataster oder wasserrechtliche Belange.

  2. Berechtigung nachweisen

    Eigentum, Kaufabsicht oder Vollmacht des Eigentümers.

  3. Schriftliche Auskunft erhalten

    Gebühr nach Landesrecht; Bearbeitung meist ein bis drei Wochen.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit der Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere Ämter – Landkreis Greiz

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Landratsamt Greiz Amt für Umwelt zuständig?
Zuständig für 39 Orte, darunter Auma, Bad Köstritz, Berga/Elster, Bethenhausen, Brahmenau und weitere (siehe Zuständigkeitstabelle).
Wie erreiche ich das Landratsamt Greiz Amt für Umwelt telefonisch?
Telefonisch unter +493661876630. Per E-Mail: umweltamt@landkreis-greiz.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit der Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Erfahrungen mit diesem Amt

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