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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Rathaus Stadt Buchholz i.d.N. Bauorndung

Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d.N.
Telefon
+494181214423
Fax
+4941812148423

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Baulastauskunft – Rathaus Buchholz in der Nordheide

Das Rathaus der Stadt Buchholz in der Nordheide (Rathausplatz 1, 21244 Buchholz i.d.N.) ist für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis benötigen. Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Für eine Auskunft ist ein berechtigtes Interesse erforderlich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Die Zuständigkeit der Stadt Buchholz in der Nordheide erstreckt sich auf die Postleitzahl 21244. Der Sitz des Rathauses befindet sich im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Das Amt führt das Baulastenverzeichnis und ist für Eintragungen und Löschungen von Baulasten zuständig.

Die Gebühr für eine Baulastenverzeichnis-Auskunft beträgt 20 Euro, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Rechtsgrundlage sind die Landesbauordnung und die Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass in Bayern kein Baulastenverzeichnis existiert. Dort werden entsprechende Dienstbarkeiten im Grundbuch dokumentiert.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Buchholz in der Nordheide 21244 Landkreis Harburg geprüft

Führung des Baulastenverzeichnisses sowie Eintragung und Löschung von Baulasten (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen)

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.buchholz.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Rathaus Stadt Buchholz i.d.N. Bauorndung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Landkreis Harburg

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Rathaus Stadt Buchholz i.d.N. Bauorndung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Buchholz in der Nordheide.
Wie erreiche ich das Rathaus Stadt Buchholz i.d.N. Bauorndung telefonisch?
Telefonisch unter +494181214423.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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