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Bauamt (Bebauungsplan)

Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung Rathaus Buer

Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen
Telefon
+492091694827
Fax
+49209161694894

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis
Gelsenkirchen 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888 Gelsenkirchen, Stadt
Hohenberg-Krusemark 39596 Landkreis Stendal

Antrag stellen

So gehst du vor

  1. Grundstück benennen

    Adresse oder Flurstück angeben – das Amt ermittelt, welcher Bebauungsplan gilt.

  2. Auskunft anfragen

    Telefonisch oder schriftlich; oft reicht der Verweis auf das Geoportal des Landes.

  3. Plan und Festsetzungen erhalten

    Planzeichnung plus textliche Festsetzungen – beides zusammen ist verbindlich.

Bearbeitungszeit: in der Regel 1 bis 10 Werktage. Wenn verfügbar, wird das Produkt digital als PDF zum Download bereitgestellt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn der Produkt zum Download bereitgestellt wurde.

Weitere Ämter – Gelsenkirchen, Stadt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung Rathaus Buer zuständig?
Zuständig für 2 Orte, darunter Gelsenkirchen, Hohenberg-Krusemark.
Wie erreiche ich das Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung Rathaus Buer telefonisch?
Telefonisch unter +492091694827.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
in der Regel 1 bis 10 Werktage. Wenn verfügbar, wird das Produkt digital als PDF zum Download bereitgestellt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn der Produkt zum Download bereitgestellt wurde.

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