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Bauaktenauskunft

Samtgemeinde Kirchdorf Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung

Rathausstraße 12
27245 Kirchdorf
Telefon
+494273880
Fax
+4942738888

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:00–12:00
08:00–12:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
14:00–16:00
14:00–16:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
Dienstag
08:00–12:00
08:00–12:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
14:00–16:00
14:00–16:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
Mittwoch
08:00–12:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
08:00–12:00
14:00–16:00
14:00–16:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
Donnerstag
08:00–12:00
08:00–12:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
14:00–18:00
14:00–18:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
Freitag
08:00–12:00
08:00–12:00 (Rathaus Samtgemeinde Kirchdorf)
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 04.09.2026, Quelle: www.kirchdorf.de

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Barenburg 27245 Landkreis Diepholz geprüft

Samtgemeinde Kirchdorf

Von der Amtswebsite übernommen am 04.09.2026, Quelle: www.kirchdorf.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +494273880 geprüft am 04.09.2026
E-Mail info@kirchdorf.de geprüft am 04.09.2026

Zuletzt geprüft am 04.09.2026, Quelle: www.kirchdorf.de

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  1. Berechtigung klären

    Eigentümernachweis (Grundbuchauszug) oder schriftliche Vollmacht.

  2. Termin vereinbaren

    Akteneinsicht läuft fast überall nur nach Terminvergabe.

  3. Einsicht nehmen / Kopien anfordern

    Kopien und Scans sind gebührenpflichtig nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 3 bis 8 Wochen, da diese teilweise im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Landkreis Diepholz

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Samtgemeinde Kirchdorf Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Barenburg.
Wie erreiche ich das Samtgemeinde Kirchdorf Fachbereich IV - Bauen und Entwicklung telefonisch?
Telefonisch unter +494273880. Per E-Mail: info@kirchdorf.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: 3 bis 8 Wochen, da diese teilweise im Archiv der Behörden lagern.

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