Samtgemeinde Neuenhaus
Veldhausener Str. 2649828 Neuenhaus
- Telefon
- +4959419110
- Fax
- +495941911260
- rathaus@neuenhaus.de
Öffnungszeiten
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Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis |
|---|---|---|
| Neuenhaus | 49828 | Landkreis Grafschaft Bentheim |
Antrag stellen
So gehst du vor
-
Grundstück benennen
Adresse oder Flurstück angeben – das Amt ermittelt, welcher Bebauungsplan gilt.
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Auskunft anfragen
Telefonisch oder schriftlich; oft reicht der Verweis auf das Geoportal des Landes.
-
Plan und Festsetzungen erhalten
Planzeichnung plus textliche Festsetzungen – beides zusammen ist verbindlich.
Bearbeitungszeit: in der Regel 1 bis 10 Werktage. Wenn verfügbar, wird das Produkt digital als PDF zum Download bereitgestellt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn der Produkt zum Download bereitgestellt wurde.
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Samtgemeinde Neuenhaus zuständig?
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
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