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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Crailsheim Sachgebiet Baurecht

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon
+4979514031345
Fax
+4979514031400

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
07:30–17:00 (Bürgerbüro)
07:30–12:00 (Rathaus)
Dienstag
07:30–12:00 (Rathaus)
07:30–17:00 (Bürgerbüro)
Mittwoch
07:30–12:00 (Rathaus)
07:30–17:00 (Bürgerbüro)
Donnerstag
07:30–17:30 (Bürgerbüro)
07:30–12:00 (Rathaus)
13:00–17:30 (Rathaus)
Freitag
07:30–12:00 (Bürgerbüro)
07:30–12:00 (Rathaus)
Samstag
09:00–12:00 (Bürgerbüro)
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.crailsheim.de

Baulastauskunft für Crailsheim

Bauamt Crailsheim – Baulastauskunft

Das Bauamt der Stadt Crailsheim führt als untere Bauaufsichtsbehörde das Baulastenverzeichnis. Darin werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken dokumentiert, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Eine Auskunft aus diesem Verzeichnis kann schriftlich oder persönlich beantragt werden.

Zuständig ist das Sachgebiet Baurecht für die Gemarkung Crailsheim (Postleitzahl 74564). Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 20 Euro an, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Die Stadtverwaltung erreichen Sie unter der Telefonnummer 07951 403‑0, per Fax unter 07951 403‑1400 oder per E‑Mail an stadtentwicklung@crailsheim.de. Der Sitz des Rathauses ist Marktplatz 1, 74564 Crailsheim.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Crailsheim 74564 Schwäbisch Hall geprüft

Sachgebiet Baurecht: Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Baugenehmigungsverfahren, Baulastenverzeichnis, Bauvorbescheide, Kenntnisgabeverfahren, Denkmalschutzangelegenheiten, Erfüllungserklärungen zum Gebäudeenergiegesetz, Erschließungs- und Anschlussbeiträge sowie Wohnberechtigungsscheine.

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.crailsheim.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +49 7951 403-0 geprüft am 28.08.2026
Fax +49 7951 403-1400 geprüft am 28.08.2026
E-Mail stadtentwicklung@crailsheim.de geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.crailsheim.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Crailsheim Sachgebiet Baurecht adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Schwäbisch Hall

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Crailsheim Sachgebiet Baurecht zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Crailsheim.
Wie erreiche ich das Stadt Crailsheim Sachgebiet Baurecht telefonisch?
Telefonisch unter +4979514031345. Per E-Mail: stadtentwicklung@crailsheim.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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