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amtfinder.de
Bauamt / Umweltamt

Stadt Gelsenkirchen Abteilung 60/5 Altlasten/Bodenschutz

Rathausplatz 1
45875 Gelsenkirchen
Fax
+492091694538

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–15:30
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 31.08.2026, Quelle: www.gelsenkirchen.de

Stadt Gelsenkirchen: Bau- und Umweltamt für Altlasten und Bodenschutz

Das Bau- und Umweltamt der Stadt Gelsenkirchen ist für die Erteilung von Auskünften zu Altlasten und Bodenschutz zuständig. Zuständigkeitsbereich ist das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen mit den Postleitzahlen 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888, 45889 und 45891. Die Behörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster sowie zu schädlichen Bodenveränderungen.

Der Amtssitz befindet sich am Rathausplatz 1 in 45875 Gelsenkirchen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für einfache Auskünfte wird eine Gebühr von 35,00 € erhoben, umfangreichere Auskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet (Grundlage: AVwGebO NRW, Tarifstelle 8.2.1). Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich, ein Personenaufzug für Rollstuhlfahrer ist vorhanden.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Gelsenkirchen 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888 Gelsenkirchen, Stadt geprüft

Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte zur Schadstoffsituation in Boden und Grundwasser innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes auf Basis des Katasters über Altlasten und altlastverdächtige Flächen.

Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.gelsenkirchen.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Gebühren laut Amt
Einfache Auskunft 35,00 € Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Tarifstelle 8.2.1
Umfangreichere Auskünfte nach Zeitaufwand Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Tarifstelle 8.2.1

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.gelsenkirchen.de

Antrag stellen

Auskunft bei Bauamt / Umweltamt beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Stadt Gelsenkirchen Abteilung 60/5 Altlasten/Bodenschutz. amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Auskunftsart festlegen

    Altlastenauskunft, Bodenschutzkataster oder wasserrechtliche Belange.

  2. Berechtigung nachweisen

    Eigentum, Kaufabsicht oder Vollmacht des Eigentümers.

  3. Schriftliche Auskunft erhalten

    Gebühr nach Landesrecht; Bearbeitung meist ein bis drei Wochen.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit der Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

Weitere Ämter – Kreisfreie Stadt Essen

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Gelsenkirchen Abteilung 60/5 Altlasten/Bodenschutz zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Gelsenkirchen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit der Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.

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