Stadt Gelsenkirchen Abteilung 60/5 Altlasten/Bodenschutz
Rathausplatz 145875 Gelsenkirchen
- Fax
- +492091694538
- altlasten@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
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- geschlossen
- Mittwoch
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- Donnerstag
- geschlossen
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- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 31.08.2026, Quelle: www.gelsenkirchen.de
Stadt Gelsenkirchen: Bau- und Umweltamt für Altlasten und Bodenschutz
Das Bau- und Umweltamt der Stadt Gelsenkirchen ist für die Erteilung von Auskünften zu Altlasten und Bodenschutz zuständig. Zuständigkeitsbereich ist das gesamte Stadtgebiet Gelsenkirchen mit den Postleitzahlen 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888, 45889 und 45891. Die Behörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster sowie zu schädlichen Bodenveränderungen.
Der Amtssitz befindet sich am Rathausplatz 1 in 45875 Gelsenkirchen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für einfache Auskünfte wird eine Gebühr von 35,00 € erhoben, umfangreichere Auskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet (Grundlage: AVwGebO NRW, Tarifstelle 8.2.1). Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich, ein Personenaufzug für Rollstuhlfahrer ist vorhanden.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gelsenkirchen | 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888 | Gelsenkirchen, Stadt | geprüft |
Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte zur Schadstoffsituation in Boden und Grundwasser innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes auf Basis des Katasters über Altlasten und altlastverdächtige Flächen.
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.gelsenkirchen.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Einfache Auskunft | 35,00 € Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Tarifstelle 8.2.1 |
|---|---|
| Umfangreichere Auskünfte | nach Zeitaufwand Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW), Tarifstelle 8.2.1 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.gelsenkirchen.de
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Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Stadt Gelsenkirchen Abteilung 60/5 Altlasten/Bodenschutz. amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Auskunftsart festlegen
Altlastenauskunft, Bodenschutzkataster oder wasserrechtliche Belange.
-
Berechtigung nachweisen
Eigentum, Kaufabsicht oder Vollmacht des Eigentümers.
-
Schriftliche Auskunft erhalten
Gebühr nach Landesrecht; Bearbeitung meist ein bis drei Wochen.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit der Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage.
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Gelsenkirchen Abteilung 60/5 Altlasten/Bodenschutz zuständig?
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