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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung

Rathausstr. 6
48268 Greven
Telefon
+492571920253
Fax
+492571920320

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–12:30
Dienstag
08:30–12:30
Mittwoch
08:30–12:30
Donnerstag
08:30–12:30
14:00–18:00
Freitag
08:30–12:30
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.greven.net

Baulastenauskunft für die Stadt Greven

Das Bauamt der Stadt Greven ist die zuständige Stelle für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Im Baulastenverzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks dokumentiert, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Behörde hat ihren Sitz in der Rathausstr. 6 in 48268 Greven (Landkreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) und ist ausschließlich für die Stadt Greven mit der Postleitzahl 48268 zuständig.

Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Auskunft ist kostenpflichtig; die Gebühr beträgt 20 Euro für eine einfache und 40 Euro für eine beglaubigte Auskunft, Grundlage ist die Landesbauordnung beziehungsweise die Gebührenordnung. Telefonisch ist das Bauamt unter +4925719200, per Fax unter +492571920320 erreichbar.

Zu beachten ist, dass es in Bayern kein Baulastenverzeichnis gibt; dort werden entsprechende Rechte und Pflichten über Grundbuch und Dienstbarkeiten geregelt. Für Grundstücke in Greven ist jedoch ausschließlich das hiesige Baulastenverzeichnis maßgeblich.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Greven 48268 Steinfurt geprüft

Die Bauordnung verwaltet die eingetragenen Baulasten im Baulastenverzeichnis und erteilt Auskünfte daraus.

Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.greven.net

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4925719200 geprüft am 29.08.2026
Fax +492571920320 geprüft am 29.08.2026
Gebühren laut Amt
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kostenpflichtig

Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.greven.net

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Steinfurt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Greven.
Wie erreiche ich das Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung telefonisch?
Telefonisch unter +492571920253. Per E-Mail: bauordnung@stadt-greven.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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