Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung
Rathausstr. 648268 Greven
- Telefon
- +492571920253
- Fax
- +492571920320
- bauordnung@stadt-greven.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 08:30–12:30
- Dienstag
- 08:30–12:30
- Mittwoch
- 08:30–12:30
- Donnerstag
-
08:30–12:30
14:00–18:00 - Freitag
- 08:30–12:30
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.greven.net
Baulastenauskunft für die Stadt Greven
Das Bauamt der Stadt Greven ist die zuständige Stelle für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. Im Baulastenverzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks dokumentiert, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Behörde hat ihren Sitz in der Rathausstr. 6 in 48268 Greven (Landkreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) und ist ausschließlich für die Stadt Greven mit der Postleitzahl 48268 zuständig.
Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Auskunft ist kostenpflichtig; die Gebühr beträgt 20 Euro für eine einfache und 40 Euro für eine beglaubigte Auskunft, Grundlage ist die Landesbauordnung beziehungsweise die Gebührenordnung. Telefonisch ist das Bauamt unter +4925719200, per Fax unter +492571920320 erreichbar.
Zu beachten ist, dass es in Bayern kein Baulastenverzeichnis gibt; dort werden entsprechende Rechte und Pflichten über Grundbuch und Dienstbarkeiten geregelt. Für Grundstücke in Greven ist jedoch ausschließlich das hiesige Baulastenverzeichnis maßgeblich.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Greven | 48268 | Steinfurt | geprüft |
Die Bauordnung verwaltet die eingetragenen Baulasten im Baulastenverzeichnis und erteilt Auskünfte daraus.
Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.greven.net
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4925719200 geprüft am 29.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +492571920320 geprüft am 29.08.2026 |
| Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis | kostenpflichtig |
|---|
Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.greven.net
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Greven Fachdienst Bauordnung u. -beratung zuständig?
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