Stadt Gronau (Westf.) Fachdienst 463 Bauordnung
Neustraße 3148599 Gronau
- Telefon
- +49256212212
- Fax
- +492562127212
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 08:00–16:00
- Dienstag
- – (geschlossen)
- Mittwoch
- 08:00–16:00
- Donnerstag
- – (geschlossen)
- Freitag
- 08:00–12:30
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.gronau.de
Bauamt (Baulastauskunft) der Stadt Gronau (Westf.)
Das Bauamt (Baulastauskunft) der Stadt Gronau (Westf.) ist die untere Bauaufsichtsbehörde für das Stadtgebiet mit der Postleitzahl 48599. Es führt das Baulastenverzeichnis und erteilt Auskünfte zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen von Grundstücken sowie zu Teilungsgenehmigungen. Die Behörde ist nur für die Stadt Gronau (Westfalen) im Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen, zuständig.
Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel fünf bis vierzehn Werktage. Für die Erteilung einer Auskunft fallen Gebühren an: Eine Auskunft, dass für ein Grundstück keine Baulast eingetragen ist, kostet 30 Euro je Flurstück. Bei vorhandenen Baulasten werden 50 Euro je Baulast, höchstens 200 Euro je Flurstück, berechnet. Die Eintragung einer Baulast kostet zwischen 50 und 200 Euro, eine Teilungsgenehmigung mindestens 103 Euro und ein Negativzeugnis 50 Euro. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Angaben zu Öffnungszeiten liegen nicht vor. Anträge können schriftlich gestellt werden.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gronau (Westfalen) | 48599 | Borken | geprüft |
Baulasten und Teilung von Grundstücken (Untere Bauaufsichtsbehörde / Fachdienst Bauordnung)
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.gronau.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +492562120 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +492562127200 geprüft am 28.08.2026 |
| info@gronau.de geprüft am 28.08.2026 |
| Auskunft, dass für ein Grundstück kein Baulastenblatt besteht | 30,00 € je Flurstück AVerwGebO NRW Tarifstellen 3.1.5.6.3, 3.1.5.6.4 |
|---|---|
| Auskunft zu eingetragenen Baulasten | 50,00 € je Baulast, höchstens 200,00 € je Flurstück AVerwGebO NRW Tarifstellen 3.1.5.6.3, 3.1.5.6.4 |
| Eintragung von Baulasten | zwischen 50,00 Euro und 200,00 Euro je Baulast Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Teilungsgenehmigung für ein bebautes Grundstück | mindestens 103,00 Euro je gebildetes bebautes Grundstück Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Rahmensätzen des Oberen Bauaufsichtsbehörde |
| Erteilung eines Negativzeugnisses | 50,00 Euro Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Rahmensätzen des Oberen Bauaufsichtsbehörde |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.gronau.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Gronau (Westf.) Fachdienst 463 Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
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