Stadt Güglingen
Marktstraße 19-2174363 Güglingen
- Telefon
- +4971351080
- Fax
- +49713510857
- stadt@gueglingen.de
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 08:00–12:00
- Dienstag
-
08:00–12:00
14:00–18:00 - Mittwoch
- 08:00–12:00
- Donnerstag
- 08:00–12:00
- Freitag
- 08:00–12:30
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.gueglingen.de
Baulastauskunft der Stadt Güglingen
Das Bauamt der Stadt Güglingen – Baulastauskunft
Das Bauamt der Stadt Güglingen mit Sitz in der Marktstraße 19-21, 74363 Güglingen (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks dokumentiert, beispielsweise Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. In Baden-Württemberg führt die untere Bauaufsichtsbehörde dieses Verzeichnis; in Bayern existiert kein Baulastenverzeichnis – dort werden vergleichbare Rechte als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.
Die Zuständigkeit des Bauamts beschränkt sich auf die Stadt Güglingen (Postleitzahl 74363). Für Grundstücke außerhalb Güglingens im Landkreis Heilbronn sind die jeweiligen Gemeinden oder das Landratsamt zuständig. Bürgerinnen und Bürger, die eine Baulastauskunft für ein Grundstück in Güglingen benötigen, wenden sich an dieses Amt.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Güglingen | 74363 | Landkreis Heilbronn | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4971351080 geprüft am 29.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +49713510857 geprüft am 29.08.2026 |
| stadt@gueglingen.de geprüft am 29.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.gueglingen.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Güglingen adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Güglingen zuständig?
Wie erreiche ich das Stadt Güglingen telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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