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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Ibbenbüren Bauordnung

Roncallistraße 3 – 5
49477 Ibbenbüren
Telefon
+4954519317013
Fax
+49545193186171

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:00–12:00
Dienstag
08:00–16:00
Mittwoch
08:00–12:00
Donnerstag
08:00–18:00
Freitag
08:00–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.ibbenbueren.de

Baulastauskunft der Stadt Ibbenbüren

Die Stadt Ibbenbüren im Kreis Steinfurt ist zuständig für Baulastauskünfte auf ihrem eigenen Stadtgebiet mit den Postleitzahlen 49477 und 49479. Das Bauamt führt das Baulastenverzeichnis, in dem öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie beispielsweise Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten dokumentiert sind. Zuständig ist die Stadt für Ibbenbüren selbst. Die schriftliche Auskunft oder die Einsicht in das Verzeichnis ist bei berechtigtem Interesse an einem Grundstück möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel fünf bis vierzehn Werktage.

Für eine Auskunft, bei der keine Belastung und damit kein Baulastenblatt vorhanden ist, fallen dreißig Euro Gebühr an. Besteht eine Eintragung und wird eine beglaubigte Kopie gewünscht, liegen die Kosten zwischen fünfzig und einhundertfünfzig Euro je Grundstück beziehungsweise Flurstück. Ein Auskunft ohne Beglaubigung kostet zwanzig Euro, eine beglaubigte Fassung vierzig Euro. Die Rechtsgrundlage bilden die Landesbauordnung und die Gebührenordnung.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Ibbenbüren 49477, 49479 Steinfurt geprüft

Einsicht in das städtische Baulastenverzeichnis oder schriftliche Auskunft hierzu bei berechtigtem Interesse an einem Grundstück.

Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.ibbenbueren.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4954519310 geprüft am 29.08.2026
Fax +4954519311989 geprüft am 29.08.2026
Gebühren laut Amt
Sofern keine Belastung und damit kein Baulastenblatt vorhanden ist 30 Euro
Wenn eine Eintragung besteht und eine beglaubigte Kopie gewünscht wird 50 Euro bis 150 Euro je Grundstück beziehungsweise Flurstück

Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.ibbenbueren.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Ibbenbüren Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Steinfurt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Ibbenbüren Bauordnung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Ibbenbüren.
Wie erreiche ich das Stadt Ibbenbüren Bauordnung telefonisch?
Telefonisch unter +4954519317013. Per E-Mail: bauordnung@ibbenbueren.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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