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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Kaiserslautern Referat Bauordnung

Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
Telefon
+496313651630
Fax
+496313651639

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:00–12:30
13:30–16:00
Dienstag
08:00–12:30
13:30–16:00
Mittwoch
08:00–12:30
13:30–16:00
Donnerstag
08:00–12:30
13:30–16:00
Freitag
08:00–13:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.kaiserslautern.de

Baulastenauskunft der Stadt Kaiserslautern

Das Bauamt der Stadt Kaiserslautern ist für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis zuständig. Das Amt mit Sitz am Willy-Brandt-Platz 1 in 67657 Kaiserslautern betreut die kreisfreie Stadt sowie die zugehörigen Postleitzahlenbereiche 67653, 67655, 67657, 67659, 67661 und 67663.

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie Einsicht in das Verzeichnis nehmen oder sich beglaubigte Abschriften ausstellen lassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für die Auskunft fällt eine Gebühr von 20 Euro an, eine beglaubigte Abschrift kostet 40 Euro. Zuständig ist das Bauamt der Stadt Kaiserslautern – eine telefonische Erreichbarkeit besteht unter der Rufnummer +496313651630. Anfragen per E-Mail richten Sie an bauordnung@kaiserslautern.de.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Kaiserslautern 67653, 67655, 67657, 67659, 67661, 67663 Kaiserslautern, kreisfreie Stadt geprüft

Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis und Erteilung von Abschriften bei berechtigtem Interesse

Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.kaiserslautern.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +496313651630 geprüft am 29.08.2026
E-Mail bauordnung@kaiserslautern.de geprüft am 29.08.2026
Gebühren laut Amt
Gebühr nach Gebührenverzeichnis Richtet sich nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007 Landesgebührengesetz (LGebG) i.V.m. der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichtsbehörden und über die Vergütung der Leistungen der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Baustatik (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 09.01.2007

Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.kaiserslautern.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Kaiserslautern Referat Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Kaiserslautern, kreisfreie Stadt

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Kaiserslautern Referat Bauordnung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Kaiserslautern.
Wie erreiche ich das Stadt Kaiserslautern Referat Bauordnung telefonisch?
Telefonisch unter +496313651630. Per E-Mail: bauordnung@kaiserslautern.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Erfahrungen mit diesem Amt

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