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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Neuffen

Hauptstraße 19
72639 Neuffen
Telefon
+4970251060
Fax
+497025106293

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:00–12:00
Dienstag
08:00–12:00
Mittwoch
– (geschlossen)
Donnerstag
07:30–12:30
16:00–18:00
Freitag
08:00–12:00
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.neuffen.de

Bauamt (Baulastauskunft) – Stadt Neuffen

Bauamt der Stadt Neuffen (Baulastauskunft)

Das Bauamt der Stadt Neuffen ist die zuständige Stelle für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In Baden-Württemberg werden dort öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken dokumentiert, etwa Abstandsflächen oder Wegerechte. Die Behörde ist für die Stadt Neuffen mit der Postleitzahl 72639 im Landkreis Esslingen zuständig. Sie finden das Amt in der Hauptstraße 19.

Für eine Baulastenverzeichnis-Auskunft fällt eine Gebühr von 20 Euro an; eine beglaubigte Auskunft kostet 40 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel fünf bis vierzehn Werktage. Hinweis: In Bayern existiert ein solches Verzeichnis nicht; dort werden entsprechende Rechte über das Grundbuch und Dienstbarkeiten nachgewiesen.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Neuffen 72639 Esslingen geprüft

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4970251060 geprüft am 28.08.2026
Fax +497025106293 geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.neuffen.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Neuffen adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Esslingen

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Neuffen zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Neuffen.
Wie erreiche ich das Stadt Neuffen telefonisch?
Telefonisch unter +4970251060. Per E-Mail: stadt@neuffen.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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