Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde - Bauarchiv
Bauhof 590402 Nürnberg
- Telefon
- +499112314327
- Fax
- +499112314368
Öffnungszeiten
Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.
Grundbuchamt Nürnberg – Teilungserklärungen und Grundakten
Das Grundbuchamt (TEA) der Stadt Nürnberg ist zuständig für Teilungserklärungen und Aufteilungspläne von Eigentumswohnungen. Es führt die Grundakten zu den Wohnungsgrundbüchern. Bürger, die eine Teilungserklärung oder einen Aufteilungsplan benötigen, wenden sich an dieses Amt, da die Unterlagen bei der Grundakte des jeweiligen Wohnungsgrundbuchs aufbewahrt werden.
Das Amt hat seinen Sitz in der Bauhof 5, 90402 Nürnberg, und ist für alle Postleitzahlen des Stadtgebiets zuständig, darunter 90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425 und 90427. Die Bearbeitungszeit für Anfragen beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen, da die Akten teilweise im Archiv lagern.
Für die Einsicht in Bauakten wird eine Gebühr von 10,00 Euro pro Anwesen erhoben (Bayerisches Kostengesetz). Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine Bereitstellungsgebühr von 35,00 Euro hinzu. Ablichtungen aus den Akten sind zusätzlich gebührenpflichtig. Das Amt verwaltet außerdem erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude in Nürnberg und gewährt Akteneinsicht.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Nürnberg | 90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419 | Nürnberg | geprüft |
Verwaltung von erteilten Genehmigungen und Bauplänen bestehender Gebäude im Stadtgebiet Nürnberg sowie Gewährung von Akteneinsicht
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.nuernberg.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +499112314327 geprüft am 28.08.2026 |
|---|
| Einsicht in Bauakten | 10,00 EUR pro Anwesen Bayerisches Kostengesetz |
|---|---|
| Bereitstellungsgebühr für Akteneinsicht (ab 01.07.2026) | 35,00 EUR |
| Ablichtungen aus den Akten | zusätzliche Gebühren fallen an Bayerisches Kostengesetz |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.nuernberg.de
Dokumente & Gebühren
| Teilungserklärung (Abschrift) | 10,00 € (beglaubigt 20,00 €) GNotKG KV Nr. 17000/17001 |
|---|
Antrag stellen
Grundbuchauszug (TEA) beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde - Bauarchiv. amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Wohnungsgrundbuchblatt ermitteln
Blattnummer und Gemarkung stehen im Kaufvertrag oder in einem aktuellen Grundbuchauszug.
-
Abschrift beantragen
Schriftlich beim zuständigen Amt, mit Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Eigentum oder Kaufabsicht).
-
Dokument erhalten
Die Kopie der Teilungserklärung kommt per Post; Gebühr nach GNotKG (10/20 €).
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: 2 bis 4 Wochen, da diese zum Teil im Archiv der Behörden lagern.
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde - Bauarchiv zuständig?
Wie erreiche ich das Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde - Bauarchiv telefonisch?
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