Stadt Petershagen Bauen und Wohnen
Bahnhofstraße 6332469 Petershagen
- Telefon
- +495702822223
- Fax
- +495702822298
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
08:30–12:30
14:00–17:30 - Dienstag
- 08:30–12:30
- Mittwoch
- 08:30–12:30
- Donnerstag
-
08:30–12:30
14:00–17:30 - Freitag
- 08:30–12:30
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.petershagen.de
**Bauamt und Baulastauskunft der Stadt Petershagen**
Das Bauamt der Stadt Petershagen ist für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zuständig, das öffentlich-rechtliche Verpflichtungen auf Grundstücken in Petershagen dokumentiert. Die Behörde mit Sitz in der Bahnhofstraße 63 in 32469 Petershagen bearbeitet diese Anfragen in der Regel innerhalb von 5 bis 14 Werktagen.
Die Zuständigkeit des Bauamts erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Petershagen (Postleitzahl 32469) im Kreis Minden-Lübbecke in Nordrhein-Westfalen. Für eine Baulastenverzeichnis-Auskunft wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Die rechtliche Grundlage bilden die Landesbauordnung und die Gebührenordnung.
Bürgerinnen und Bürger, die eine Baulastauskunft für ein in Petershagen gelegenes Grundstück beantragen möchten, können sich per E-Mail an info@petershagen.de, telefonisch unter +4957028220 oder per Fax unter +495702822298 an die Stadt wenden.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Petershagen | 32469 | Minden-Lübbecke | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4957028220 geprüft am 29.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +495702822298 geprüft am 29.08.2026 |
| info@petershagen.de geprüft am 29.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.petershagen.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Petershagen Bauen und Wohnen adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Petershagen Bauen und Wohnen zuständig?
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