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Bauamt

Stadt Rheda-Wiedenbrück III.3 Bauordnung (63)

Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon
+4952429630
Fax
+495242963222

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis
Rheda-Wiedenbrück 33378 Gütersloh

Antrag stellen

So gehst du vor

  1. Anliegen klären

    Baugenehmigung, Bauvoranfrage oder Akteneinsicht – davon hängt ab, welche Unterlagen nötig sind.

  2. Kontakt aufnehmen

    Viele Bauämter arbeiten nur mit Termin. Telefonnummer und ggf. Öffnungszeiten stehen oben.

  3. Unterlagen einreichen

    Je nach Verfahren über das Amt oder digital über das Bauportal des Bundeslandes.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: bis zu 4 bis 6 Wochen, da diese teilweise im Archiv der Behörden lagern.

Weitere Ämter – Gütersloh

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Rheda-Wiedenbrück III.3 Bauordnung (63) zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Rheda-Wiedenbrück.
Wie erreiche ich das Stadt Rheda-Wiedenbrück III.3 Bauordnung (63) telefonisch?
Telefonisch unter +4952429630. Per E-Mail: bauordnung@rh-wd.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: bis zu 4 bis 6 Wochen, da diese teilweise im Archiv der Behörden lagern.

Erfahrungen mit diesem Amt

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