Stadt Überlingen SG Bauverwaltung, Bauordnung
Bahnhofstraße 488662 Überlingen
- Telefon
- +497551991361
- Fax
- +497551991422
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
08:00–12:00
14:00–16:00 - Dienstag
- 08:00–12:00
- Mittwoch
- 08:00–12:00
- Donnerstag
-
08:00–12:00
14:00–16:00 - Freitag
- 08:00–12:00
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 31.08.2026, Quelle: www.ueberlingen.de
Baulastauskunft beim Bauamt Überlingen
Das Bauamt der Stadt Überlingen ist für die Erteilung von Baulastauskünften zuständig. Es führt das Baulastenverzeichnis für die Gemeinde mit der Postleitzahl 88662 im Bodenseekreis (Baden-Württemberg). Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dort Auskunft über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, wie etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten, erhalten.
Für eine Baulastenverzeichnis-Auskunft fallen Gebühren an. Die einfache Auskunft kostet 20 Euro, eine beglaubigte Variante 40 Euro. Die rechtliche Grundlage bilden die Landesbauordnung sowie die Gebührenordnung. Die Bearbeitungszeit der Behörde beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Die Anschrift des Amts lautet: Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Überlingen | 88662 | Bodenseekreis | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +497551991361 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +497551991422 geprüft am 28.08.2026 |
| sekretariat-bauverwaltung@ueberlingen.de geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.ueberlingen.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Überlingen SG Bauverwaltung, Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadt Überlingen SG Bauverwaltung, Bauordnung zuständig?
Wie erreiche ich das Stadt Überlingen SG Bauverwaltung, Bauordnung telefonisch?
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