Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge Bauordnung
Nienburger Straße 3131535 Neustadt am Rübenberge
- Telefon
- +49503284218
- Fax
- +49503284430
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
- 08:00–16:00 (Verwaltung)
- Dienstag
- 08:00–16:00 (Verwaltung)
- Mittwoch
- 08:00–16:00 (Verwaltung)
- Donnerstag
- 08:00–18:00 (Verwaltung)
- Freitag
- 08:00–12:00 (Verwaltung)
- Samstag
- geschlossen
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.neustadt-a-rbge.de
Bauamt (Baulastauskunft) der Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge
Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstücks, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Auskunft erteilt die Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge als Untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist das Bauamt für die Stadt Neustadt am Rübenberge (Postleitzahl 31535) im Landkreis Region Hannover, Niedersachsen.
Die Behörde hat ihren Sitz in der Nienburger Straße 31 in 31535 Neustadt am Rübenberge. Die Bearbeitungszeit für eine Baulastauskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage.
Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis fallen Gebühren an: 20 Euro für die einfache Auskunft je Flurstück, 40 Euro für eine beglaubigte Auskunft. Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Neustadt am Rübenberge | 31535 | Region Hannover | geprüft |
Führung des Baulastenverzeichnisses als Untere Bauaufsichtsbehörde
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: www.neustadt-a-rbge.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +495032840 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +4950328400001 geprüft am 28.08.2026 |
| stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de geprüft am 28.08.2026 |
| Eintragung und Löschung einer Baulast | zwischen 90,00 € und 2.470,00 € Baugebührenordnung (BauGO) |
|---|---|
| Einsichtnahmen und/oder eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis | 30,00 € je Flurstück Baugebührenordnung (BauGO) |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.neustadt-a-rbge.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
Weitere Ämter – Region Hannover
- Amtsgericht Burgdorf Grundbuchamt Grundbuchamt · Burgdorf
- Amtsgericht Burgdorf Grundbuchamt Grundbuchamt (TEA) · Burgdorf
- Amtsgericht Burgwedel Grundbuchamt Grundbuchamt · Burgwedel
- Amtsgericht Burgwedel Grundbuchamt Grundbuchamt (TEA) · Burgwedel
- Amtsgericht Hannover Grundbuchamt Grundbuchamt · Hannover
- Amtsgericht Hannover Grundbuchamt Grundbuchamt (TEA) · Hannover
- Amtsgericht Lehrte Grundbuchamt Grundbuchamt (TEA) · Lehrte
- Amtsgericht Lehrte Grundbuchamt Grundbuchamt · Lehrte
- Amtsgericht Neustadt am Rübenberge Grundbuchamt Grundbuchamt (TEA) · Neustadt am Rübenberge
Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge Bauordnung zuständig?
Wie erreiche ich das Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge Bauordnung telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Erfahrungen mit diesem Amt
Bewertet werden Kontakt und Ablauf — Freundlichkeit, Bearbeitungszeit, Erreichbarkeit.
Noch keine Erfahrungsberichte. Du hast diese Behörde kontaktiert? Teile deine Erfahrung mit dem Ablauf.
Du hattest Kontakt mit diesem Amt?
Bewerte Freundlichkeit, Bearbeitungszeit und Erreichbarkeit — in einer Minute.