Stadtverwaltung Wegberg Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen
Rathausplatz 2541844 Wegberg
- Telefon
- +49243483632
- Fax
- +49243483777
- bauamt@stadt.wegberg.de
Öffnungszeiten
Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.
Baulastenauskunft der Stadt Wegberg
Das Bauamt der Stadt Wegberg erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis für Grundstücke in der Stadt Wegberg (Postleitzahl 41844, Nordrhein-Westfalen). Das Baulastenverzeichnis dokumentiert öffentlich-rechtliche Grundstücksverpflichtungen wie Abstandsflächenbaulasten oder Zuwegungsbaulasten. Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel 5 bis 14 Werktage. Die Gebühren für eine einfache Auskunft betragen 20 Euro und für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro, die Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung.
Die Verwaltung ist auch zuständig für Bauanträge, Baugenehmigungen und denkmalschutzrechtliche Auskünfte. Der Online-Antrag auf Baulastenauskunft kann über den Dienstleistungswegweiser der Stadt Wegberg eingereicht werden. Der schriftliche Antrag ist an die Stadtverwaltung Wegberg, Rathausplatz 25, 41844 Wegberg zu richten. Die Stadtverwaltung Wegberg ist allein für die Ortschaft Wegberg verantwortlich.
Der kreis Heinsberg liegt in Nordrhein-Westfalen; bitte haben Sie Verständnis, dass für Grundstücke in anderen Gemeinden die dort zuständige Bauaufsichtsbehörde Auskunft geben muss. Das Gebäude des Rathauses hat keine allgemeine Telefonannahme für Baulastfragen; Ihnen steht das Serviceportal mit Ihrem persönlichen Postfach zur Verfügung. In Bayern gibt es kein gesondertes Baulastenverzeichnis.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wegberg | 41844 | Kreis Heinsberg | geprüft |
Räumliche Planung und -entwicklung, Geoinformation, Grundstücksneuordnung und Ordnungsmaßnahmen, Bau- und Wohnungsaufsicht, Baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz und -pflege, Liegenschaftsverwaltung
Von der Amtswebsite übernommen am 28.08.2026, Quelle: service.wegberg.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +492434830 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +49243483888 geprüft am 28.08.2026 |
| posteingang@stadt.wegberg.de geprüft am 28.08.2026 |
| Verwaltungsgebühr | Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen |
|---|
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: service.wegberg.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadtverwaltung Wegberg Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Stadtverwaltung Wegberg Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen zuständig?
Wie erreiche ich das Stadtverwaltung Wegberg Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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