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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Verbandsgemeinde Verwaltung Baumholder

Am Weiherdamm 1
55774 Baumholder
Fax
+4967838160

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Baulastauskunft für die Verbandsgemeinde Baumholder

Die Verbandsgemeinde Baumholder mit Sitz in 55774 Baumholder, Am Weiherdamm 1, stellt für Bürgerinnen und Bürger Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis bereit. Das Bauamt dokumentiert öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstücken, etwa Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Auskunft wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde erteilt; für das Gebiet der Verbandsgemeinde – einschließlich des Ortes Baumholder mit der Postleitzahl 55774 – sind hierfür die Unterlagen maßgeblich. In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis; dort erfolgt die Eintragung über das Grundbuch beziehungsweise Dienstbarkeiten. Für eine Auskunft ist die Bearbeitungszeit in der Regel mit 5 bis 14 Werktagen zu veranschlagen. Die Gebühr beträgt 20 Euro für die einfache Auskunft und 40 Euro für eine beglaubigte Fassung, jeweils auf Grundlage der Landesbauordnung und der Gebührenordnung. Kontakt: Telefon +496783810, Fax +4967838160, E-Mail verwaltung@vgv-baumholder.de.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Baumholder 55774 Landkreis Birkenfeld geprüft

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +496783810 geprüft am 30.08.2026
Fax +4967838160 geprüft am 30.08.2026
E-Mail verwaltung@vgv-baumholder.de geprüft am 30.08.2026

Zuletzt geprüft am 30.08.2026, Quelle: www.vgv-baumholder.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Verbandsgemeinde Verwaltung Baumholder adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Landkreis Birkenfeld

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Verbandsgemeinde Verwaltung Baumholder zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Baumholder.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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