Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Abteilung Bauen und Wohnen
Marktplatz 156766 Ulmen
- Telefon
- +4926764090
- Fax
- +492676409500
- info@ulmen.de
Öffnungszeiten
Jetzt geöffnet · schließt um 12:00 Uhr
- Montag
-
07:30–12:30 (Verwaltung und Bürgerbüro)
14:00–15:00 (Verwaltung und Bürgerbüro) - Dienstag
-
07:30–12:30 (Verwaltung und Bürgerbüro)
14:00–15:00 (Verwaltung und Bürgerbüro) - Mittwoch
-
07:30–12:30 (Verwaltung und Bürgerbüro)
14:00–15:00 (Verwaltung und Bürgerbüro) - Donnerstag
-
07:30–12:30 (Verwaltung und Bürgerbüro)
14:00–15:00 (Verwaltung)
14:00–17:00 (Bürgerbüro) - Freitag
- 07:30–13:00 (Verwaltung und Bürgerbüro)
- Samstag
- 10:00–12:00 (Bürgerbüro: jeden 1. Samstag im Monat)
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.ulmen.de
Bauamt (Bebauungsplan) der Verbandsgemeinde Ulmen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen mit Sitz in 56766 Ulmen, Marktplatz 1, ist für die Orte Ulmen und Bad Bertrich im Landkreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) zuständig. Das Bauamt erteilt Auskünfte zu Bebauungsplänen, die festlegen, was auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Die Bearbeitungsdauer für Anfragen beträgt in der Regel 1 bis 10 Werktage. Sofern verfügbar, werden die Pläne digital als PDF zum Download bereitgestellt. Bürger werden per E-Mail informiert, sobald die Unterlagen abrufbar sind. Darüber hinaus sind viele Bebauungspläne in den Geoportalen der Länder einsehbar.
Die Verbandsgemeindeverwaltung ist per Telefon unter +4926764090 und per E-Mail an info@ulmen.de erreichbar.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bad Bertrich | 56864 | Landkreis Cochem-Zell | geprüft |
| Ulmen | 56766 | Landkreis Cochem-Zell | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4926764090 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +492676409501 geprüft am 28.08.2026 |
| info@ulmen.de geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.ulmen.de
Antrag stellen
Bebauungsplan-Auskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice, vorausgewählt für Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Abteilung Bauen und Wohnen. amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Grundstück benennen
Adresse oder Flurstück angeben – das Amt ermittelt, welcher Bebauungsplan gilt.
-
Auskunft anfragen
Telefonisch oder schriftlich; oft reicht der Verweis auf das Geoportal des Landes.
-
Plan und Festsetzungen erhalten
Planzeichnung plus textliche Festsetzungen – beides zusammen ist verbindlich.
Bearbeitungszeit: in der Regel 1 bis 10 Werktage. Wenn verfügbar, wird das Produkt digital als PDF zum Download bereitgestellt. Sie werden per E-Mail informiert, wenn der Produkt zum Download bereitgestellt wurde.
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Häufige Fragen
Für welche Orte ist das Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Abteilung Bauen und Wohnen zuständig?
Wie erreiche ich das Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Abteilung Bauen und Wohnen telefonisch?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
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