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Gutachterausschuss finden

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschließt die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und führt die Kaufpreissammlung. Zuständig ist der Ausschuss, in dessen Bereich das Grundstück liegt – je nach Bundesland auf Ebene des Kreises, der kreisfreien Stadt, einer Region oder des ganzen Landes. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, kein Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.

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