Über 4.000 Behörden erfasst
Zuständigkeit nach PLZ
Kostenloser PDF-Antrag
Gutachterausschuss finden
PLZ oder Ort eingeben – wir zeigen das zuständige Gutachterausschuss für deine Adresse.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschließt die Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB) und führt die Kaufpreissammlung. Zuständig ist der Ausschuss, in dessen Bereich das Grundstück liegt – je nach Bundesland auf Ebene des Kreises, der kreisfreien Stadt, einer Region oder des ganzen Landes. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, kein Verkehrswert eines einzelnen Grundstücks.