Gemeinde Neuenkirchen
Fachbereich III - Planen und Bauen
- Adresse
- Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen
- Telefon
- +495973926341
- Entfernung
- 22,6 km entfernt
Steinfurt · Nordrhein-Westfalen
Für die Gemeinde Altenberge mit der Postleitzahl 48341 sind verschiedene Ämter zuständig, die ihre Aufgaben auf mehrere Verwaltungsstandorte verteilen. Das Grundbuchamt befindet sich beim Amtsgericht Steinfurt, während das Katasteramt bei der Kreisverwaltung Steinfurt angesiedelt ist. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt ist ebenfalls mit Bewertungsfragen befasst. Bauangelegenheiten sind unterschiedlich geregelt: Für Bebauungspläne ist die Gemeindeverwaltung Altenberge selbst zuständig, für andere Bauvorhaben die Gemeinde Neuenkirchen. Baulastauskünfte stellt der Kreis Steinfurt aus, und das Kreishaus Steinfurt bearbeitet Bau- und Umweltfragen. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist für Fahrzeugzulassungs- und Halterangelegenheiten zuständig.
Wer ein Anliegen hat, muss daher zunächst klären, welche Stelle inhaltlich zuständig ist. Anträge zu Grundstücksfragen richten sich an das Amtsgericht Steinfurt oder an die Kreisverwaltung, Bauanträge je nach Art an die Gemeinde Neuenkirchen oder die Gemeindeverwaltung Altenberge. Bei Fahrzeugangelegenheiten ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Ansprechpartner. Für alle weiteren Fragen kann das Kreishaus Steinfurt als übergeordnete Behörde weiterhelfen.
Fachbereich III - Planen und Bauen
Fachbereich III - Planen, Bauen und Umwelt
Stadtplanung
Umwelt- u. Planungsamt
Grundbuchamt