Kreis Herzogtum Lauenburg
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
- Adresse
- Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg
- Telefon
- +494541888504
- Entfernung
- 35,3 km entfernt
Kreis Herzogtum Lauenburg · Schleswig-Holstein
Zuständige Ämter für die Gemeinde Aumühle
Für die Gemeinde Aumühle mit der Postleitzahl 21521 im Kreis Herzogtum Lauenburg sind insgesamt sechs Ämter für verschiedene Aufgabenbereiche zuständig. Je nach Art des Anliegens müssen Bürgerinnen und Bürger die richtige Behörde kontaktieren.
Grundbuchangelegenheiten werden vom Amtsgericht Reinbeck und vom Amtsgericht Schwarzenbek bearbeitet. Für Kraftfahrtangelegenheiten ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zuständig. Bau- und Umweltfragen sowie Baulastauskünfte fallen in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Herzogtum Lauenburg mit Sitz in Ratzeburg. Kataster- und Vermessungsangelegenheiten obliegen dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation SH – Herzogtum Lauenburg in Lübeck.
Die für Aumühle zuständigen Ämter haben ihren Sitz in Reinbeck, Schwarzenbek, Flensburg, Ratzeburg und Lübeck. Eine genaue Klärung der örtlichen Zuständigkeit kann bei den genannten Stellen erfragt werden.
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz
Fachdienst 343 Abfall und Bodenschutz
Grundbuchamt
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Dezernat 41 – Innerer Dienst, Auskunft