Stadtverwaltung Bingen
Rochusallee 2
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Landkreis Mainz-Bingen · Rheinland-Pfalz
Zuständige Behörden in Bingen am Rhein
In Bingen am Rhein (Postleitzahl 55411) sind mehrere Ämter für verschiedene Anliegen zuständig. Grundbuchangelegenheiten werden vom Amtsgericht Bingen am Rhein bearbeitet, das sowohl für das klassische Grundbuchamt als auch für die elektronische Abwicklung (TEA) zuständig ist. Für Bauvorhaben und Umweltfragen ist die Stadt Bingen am Rhein die erste Anlaufstelle: Das Bauamt/Umweltamt, die Bauaktenauskunft sowie der Bebauungsplan werden von der Stadtverwaltung Bingen geführt. Baulastauskünfte können sowohl bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim als auch bei der Stadt Bingen am Rhein eingeholt werden. Für Vermessungs- und Katasterfragen ist das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach zuständig.
Wer ein Grundstück kaufen, bauen oder umbauen möchte, sollte sich je nach Vorhaben an die genannten Stellen wenden. Die konkrete Zuständigkeit hängt von der Art des Anliegens ab – ob es um Grundbucheinträge, Baugenehmigungen oder Katasterdaten geht.
Rochusallee 2
Bauamt
Bauen und Umwelt
Abteilung Umwelt
Grundbuchamt
Grundbuchamt
Dienstort Bad Kreuznach