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Ämter für Heilbad Heiligenstadt

Eichsfeld · Thüringen

PLZ: 37308

Zuständige Behörden für Heilbad Heiligenstadt

Zuständige Behörden für Heilbad Heiligenstadt

Für Heilbad Heiligenstadt mit der Postleitzahl 37308 im Landkreis Eichsfeld (Thüringen) sind mehrere Ämter zuständig. Das Grundbuchamt ist das Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt, das ebenfalls vor Ort seinen Sitz hat. Für Katasterangelegenheiten gibt es zwei Anlaufstellen: das Amt für Geoinformation, Bodenordnung und Liegenschaften Thüringen in Erfurt sowie das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation in Leinefelde-Worbis.

Bauangelegenheiten werden je nach Aufgabe getrennt bearbeitet. Die Baulastauskunft erteilt der Landkreis Eichsfeld, während der Bebauungsplan bei der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt liegt. Das Umweltamt ist ebenfalls beim Landkreis Eichsfeld angesiedelt. Diese sieben Ämter decken die typischen Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt ab.

Bauamt (Baulastauskunft) für Heilbad Heiligenstadt

Bauamt (Bebauungsplan) für Heilbad Heiligenstadt

Bauamt / Umweltamt für Heilbad Heiligenstadt

Grundbuchamt für Heilbad Heiligenstadt

Grundbuchamt (TEA) für Heilbad Heiligenstadt

Katasteramt für Heilbad Heiligenstadt

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Häufige Fragen zu Heilbad Heiligenstadt

Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Heilbad Heiligenstadt zuständig?
Landkreis Eichsfeld Amt 63 Bauaufsichtsamt, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt (Bebauungsplan) ist für Heilbad Heiligenstadt zuständig?
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt Amt 60 - Bauamt, Aegidienstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt / Umweltamt ist für Heilbad Heiligenstadt zuständig?
Umweltamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt – etwa 0,0 km entfernt.

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