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Ämter für Polling

Landkreis Weilheim-Schongau · Bayern

PLZ: 82398 84570

Zuständige Ämter in Polling – Hinweise für Bürger

Für die Gemeinde Polling im Landkreis Weilheim-Schongau existieren zwei Postleitzahlen: 82398 und 84570. Bürger müssen daher bei Behördengängen beachten, dass je nach Adresse unterschiedliche Ämter zuständig sein können.

Das Katasterwesen wird von zwei Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung betreut: in Mühldorf am Inn und in Weilheim in Oberbayern. Auch für das Grundbuch sind zwei Amtsgerichte zuständig – ebenfalls in Mühldorf und Weilheim, wobei in Weilheim zusätzlich ein Grundbuchamt (TEA) besteht. Für Fragen zum Bebauungsplan ist die Gemeinde Seeshaupt als Bauamt zuständig.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist für bundesweite Aufgaben im Kraftfahrzeugwesen verantwortlich. Welches der genannten Ämter für ein konkretes Anliegen zuständig ist, lässt sich anhand der Postleitzahl und der genauen Adresse ermitteln.

Bauamt (Bebauungsplan) für Polling

Grundbuchamt für Polling

Grundbuchamt (TEA) für Polling

Katasteramt für Polling

Kraftfahrt-Bundesamt für Polling

Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse
Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Entfernung
784,5 km entfernt

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Häufige Fragen zu Polling

Welches Bauamt (Bebauungsplan) ist für Polling zuständig?
Gemeinde Seeshaupt, Weilheimer Straße 1 -3, 82402 Seeshaupt – etwa 12,8 km entfernt.
Welches Grundbuchamt ist für Polling zuständig?
Amtsgericht Weilheim i. OB Grundbuchamt, Alpenstraße 16, 82362 Weilheim – etwa 3,2 km entfernt.
Welches Grundbuchamt (TEA) ist für Polling zuständig?
Amtsgericht Weilheim i. OB Grundbuchamt, Alpenstraße 16, 82362 Weilheim – etwa 3,2 km entfernt.

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