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Ämter für Schönborn

Landkreis Elbe-Elster · Brandenburg

PLZ: 03253

Schönborn: Zuständige Ämter im Landkreis Elbe-Elster

Die Gemeinde Schönborn mit der Postleitzahl 03253 liegt im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg. Für unterschiedliche Anliegen sind mehrere Behörden zuständig. Grundbuchangelegenheiten – auch das elektronische Grundbuch (TEA) – werden vom Amtsgericht Bad Liebenwerda bearbeitet. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster bewertet Grundstücke.

Der Landkreis Elbe-Elster mit Sitz in Herzberg (Elster) ist für das Katasteramt sowie für Bau- und Umweltangelegenheiten zuständig. Die Baulastauskunft wird ebenfalls vom Bauamt des Landkreises erteilt. Für Kraftfahrzeugangelegenheiten ist das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg die zuständige Bundesbehörde. Die Wahl der richtigen Behörde hängt von der Art des Anliegens ab.

Bauamt (Baulastauskunft) für Schönborn

Bauamt / Umweltamt für Schönborn

Grundbuchamt für Schönborn

Grundbuchamt (TEA) für Schönborn

Gutachterausschuss für Schönborn

Katasteramt für Schönborn

Kraftfahrt-Bundesamt für Schönborn

Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse
Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Entfernung
445,5 km entfernt

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Häufige Fragen zu Schönborn

Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Schönborn zuständig?
Landkreis Elbe-Elster SB Baulasten, Nordpromenade 4, 04916 Herzberg (Elster) – etwa 20,0 km entfernt.
Welches Bauamt / Umweltamt ist für Schönborn zuständig?
Landkreis Elbe-Elster SB Altlasten, Nordpromenade 4a, 04916 Herzberg (Elster) – etwa 20,0 km entfernt.
Welches Grundbuchamt ist für Schönborn zuständig?
Amtsgericht Bad Liebenwerda Grundbuchamt, Burgplatz 5, 04924 Bad Liebenwerda – etwa 11,2 km entfernt.

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