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Ämter für Seeheim-Jugenheim

Darmstadt-Dieburg · Hessen

PLZ: 64342

Zuständige Ämter in Seeheim-Jugenheim

Auf dieser Seite sind die für Seeheim-Jugenheim zuständigen Behörden aufgeführt. Die Gemeinde liegt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen und hat die Postleitzahl 64342. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Ämter auf kommunaler, kreislicher oder staatlicher Ebene zuständig.

Das Grundbuchamt ist das Amtsgericht Darmstadt. Katasterangelegenheiten werden durch die Ämter für Bodenmanagement in Heppenheim und Offenbach bearbeitet. Für Bebauungspläne ist das Bauamt der Gemeinde Seeheim-Jugenheim zuständig, während Baulastauskünfte beim Landkreis Darmstadt-Dieburg in Darmstadt eingeholt werden. Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte ist für mehrere Landkreise zuständig, darunter auch Darmstadt-Dieburg.

Bauamt (Baulastauskunft) für Seeheim-Jugenheim

Bauamt (Bebauungsplan) für Seeheim-Jugenheim

Grundbuchamt für Seeheim-Jugenheim

Grundbuchamt (TEA) für Seeheim-Jugenheim

Gutachterausschuss für Seeheim-Jugenheim

Katasteramt für Seeheim-Jugenheim

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Häufige Fragen zu Seeheim-Jugenheim

Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Seeheim-Jugenheim zuständig?
Landkreis Darmstadt-Dieburg, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt – etwa 11,9 km entfernt.
Welches Bauamt (Bebauungsplan) ist für Seeheim-Jugenheim zuständig?
Gemeinde Seeheim-Jugenheim Städtebauliche Planung + Umwelt, Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Grundbuchamt ist für Seeheim-Jugenheim zuständig?
Amtsgericht Darmstadt Grundbuchamt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt – etwa 11,9 km entfernt.

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