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Ämter für Steinhöfel

Landkreis Oder-Spree · Brandenburg

PLZ: 15518

Steinhöfel: Zuständige Behörden im Landkreis Oder-Spree

Die Gemeinde Steinhöfel mit der Postleitzahl 15518 liegt im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg. Für Grundstücks- und Bauangelegenheiten sind insgesamt sechs Behörden zuständig. Das Grundbuchamt hat seinen Sitz beim Amtsgericht Fürstenwalde. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, das Katasteramt, das Bauamt und Umweltamt sowie die Abteilungen für Baulastauskunft und Bauaktenauskunft sind beim Landkreis Oder-Spree in Beeskow angesiedelt.

Bürger, die Grundstücksgeschäfte tätigen, eine Bauanzeige einreichen oder Auskünfte zu Baulasten und Bauakten benötigen, wenden sich an die genannten Stellen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Vorhabens. Für Eigentumsverhältnisse ist das Grundbuchamt zuständig, für die Wertermittlung von Grundstücken der Gutachterausschuss. Das Katasteramt führt die Liegenschaftskarte, die Bauämter bearbeiten Bauanträge und erteilen Baulastauskünfte. Diese Behörden sind die ersten Anlaufpunkte für Anträge aus Steinhöfel.

Bauaktenauskunft für Steinhöfel

Bauamt (Baulastauskunft) für Steinhöfel

Bauamt / Umweltamt für Steinhöfel

Grundbuchamt für Steinhöfel

Gutachterausschuss für Steinhöfel

Katasteramt für Steinhöfel

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Häufige Fragen zu Steinhöfel

Welches Bauaktenauskunft ist für Steinhöfel zuständig?
Landkreis Oder-Spree Bauordnungsamt, Breitscheidstraße 4, 15848 Beeskow – etwa 25,8 km entfernt.
Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Steinhöfel zuständig?
Landkreis Oder-Spree Bauordnungsamt, Breitscheidstraße 4, 15848 Beeskow – etwa 25,8 km entfernt.
Welches Bauamt / Umweltamt ist für Steinhöfel zuständig?
Landkreis Oder-Spree Umweltamt, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow – etwa 25,8 km entfernt.

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