Magistrat der Stadt Wetzlar
-Bauordnungsamt-
- Adresse
- Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar
- Entfernung
- im Ort
Lahn-Dill-Kreis · Hessen
Wenn Sie in Wetzlar (PLZ 35576 bis 35586) einen Antrag stellen möchten, hängt die zuständige Stelle vom konkreten Vorhaben ab. Die Stadtverwaltung ist Ihr erster Anlaufpunkt für Bau- und Umweltfragen: das Bauamt/Umweltamt sowie die Bauaktenauskunft der Stadt Wetzlar sitzen vor Ort. Für Baulasten ist der Lahn-Dill-Kreis zuständig, ebenfalls mit Sitz in Wetzlar.
Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten bearbeiten mehrere Ämter. Das Amt für Bodenmanagement (Katasteramt) und das Grundbuchamt des Amtsgerichts Wetzlar haben ihren Sitz in Wetzlar. Den Gutachterausschuss für Immobilienwerte teilt sich der Landkreis mit benachbarten Kreisen; sein Sitz ist nicht in Wetzlar. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ist für zentrale Kfz-Angelegenheiten zuständig.
Bitte beachten Sie: Für Bauaktenauskünfte in Wetzlar kann je nach Lage auch der Landkreis Gießen zuständig sein. Prüfen Sie vor Ihrem Antrag, welches Amt für Ihr konkretes Vorhaben im Wetzlarer Stadtgebiet zuständig ist.
-Bauordnungsamt-
Bauaufsicht
Bauaufsicht
Boden und Altlasten
Grundbuchamt
Grundbuchamt
Katasteramt