Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen: Inhalt, Kosten, Bezugswege
Die Liegenschaftskarte – oft auch Flurkarte genannt – ist ein amtlicher Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster. Sie zeigt Flurstücksgrenzen, Gebäude und Flurstücksnummern. Beantragt wird sie beim zuständigen Katasteramt; die Kosten liegen je nach Bundesland, Format und Ausgabeweg meist zwischen 10 und 50 Euro. Ein berechtigtes Interesse ist für die reine Karte ohne Eigentümerdaten nicht erforderlich.
Was die Liegenschaftskarte zeigt
Die Liegenschaftskarte bildet das Flurstück als amtliche kartografische Darstellung ab. Sie enthält typischerweise:
- Flurstücksgrenzen mit Grenzpunkten und Grenzlängen
- Flurstücksnummern (z. B. Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Gebäudegrundrisse, soweit sie im Liegenschaftskataster geführt werden
- Nutzungsarten (z. B. Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaft, Wald)
- ggf. Topografie, Straßen, Gewässer und Höhenangaben
Die Karte dient als Nachweis über die geometrische Lage und Abgrenzung eines Grundstücks. Sie ist keine Eigentumsurkunde – Eigentümerdaten stehen im Grundbuch und werden in der Liegenschaftskarte nur dann ausgewiesen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Rechtsgrundlage für die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster sind die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder (z. B. § 13 Vermessungs- und Katastergesetz NRW; andere Länder regeln dies vergleichbar).
Unterschiede: Liegenschaftskarte, Lageplan, Bebauungsplan
Häufig werden Liegenschaftskarte, Lageplan und Bebauungsplan verwechselt. Die folgende Tabelle grenzt die Dokumenttypen voneinander ab.
| Merkmal | Liegenschaftskarte (Flurkarte) | Lageplan (amtlicher Lageplan) | Bebauungsplan |
|---|---|---|---|
| Inhalt | Flurstücksgrenzen, Gebäude, Nummern, Nutzungsarten | Maßstäbliche Zeichnung eines Grundstücks mit Gebäuden, Höhen, Abständen, Nordpfeil | Gemeindliche Satzung mit Festsetzungen für ein Gebiet (Art der Nutzung, Baugrenzen, Verkehrsflächen) |
| Herausgeber | Katasteramt / Vermessungsamt | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt | Gemeinde / Stadt (Bauleitplanung) |
| Zweck | Grundstücksnachweis, Planungsgrundlage, Eigentumsübersicht | Bauantrag, Bauplanung, Abstandsflächen | Bauplanungsrecht, zulässige Nutzung eines Gebiets |
| Rechtsgrundlage | Vermessungs- und Katastergesetze der Länder | Bauvorlagenverordnungen der Länder, § 3 BauVorlV (z. B.) | BauGB (§§ 1, 8 ff. BauGB) |
| Eigentümerdaten | Nur mit berechtigtem Interesse | i. d. R. nicht enthalten | nicht enthalten |
Die Liegenschaftskarte ist ein Ist-Zustand des Katasters. Der Lageplan ist eine planerische Zeichnung für ein konkretes Bauvorhaben. Der Bebauungsplan regelt die städtebauliche Ordnung für ein größeres Gebiet.
Wo und wie Sie die Liegenschaftskarte beantragen
Zuständig ist das Katasteramt bzw. Vermessungsamt des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt. Die Bezeichnung variiert je nach Land:
- Bayern: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) bzw. die regionalen Ämter für Digitalisierung
- Hessen: Ämter für Bodenmanagement
- Nordrhein-Westfalen: Katasterämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten
- Baden-Württemberg: Vermessungsämter bei den Landratsämtern bzw. Stadtverwaltungen
- Andere Länder: meist Landesämter für Vermessung oder Katasterbehörden bei den Landkreisen
Konkrete Handlungsschritte:
- Flurstück identifizieren. Sie benötigen in der Regel die Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Falls unbekannt, genügt oft die genaue Adresse; das Katasteramt kann die Angaben zuordnen. Hilfreich ist ein Blick in einen aktuellen Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.
- Antrag stellen. Das geht schriftlich per Post, per E-Mail, über Online-Portale der Katasterämter oder persönlich vor Ort. Viele Länder bieten eigene Bestellportale für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster an (z. B. BayernAtlas mit Bestellfunktion, TIM-online NRW).
- Angaben machen. Nennen Sie das Bundesland, die Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder die vollständige Anschrift. Geben Sie an, ob Sie einen einfachen Ausdruck oder eine beglaubigte Ausfertigung benötigen.
- Bezahlung abwickeln. Die Bezahlung erfolgt meist per Rechnung oder Online-Bezahlung. Manche Portale verlangen Vorkasse, andere liefern auf Rechnung.
- Empfang. Digitale PDF-Ausgaben werden oft sofort oder innerhalb weniger Stunden bereitgestellt. Papierausfertigungen benötigen in der Regel 3–10 Werktage.
Kosten und Bezahlung
Die Gebühren für Liegenschaftskarten ergeben sich aus den landesrechtlichen Kostenverzeichnissen zum Vermessungs- und Katasterwesen (z. B. Vermessungsgebührenordnungen, Anlage zu den Vermessungskostengesetzen). Die Höhe hängt ab von:
- Bundesland und zuständiger Stelle
- Ausgabeformat (PDF, Papier, beglaubigt, farbig)
- Umfang und Maßstab
- Zusatzleistungen (z. B. Eigentümerangaben, Auszüge mit historischen Daten)
Orientierungswerte (Spanne, je nach Bundesland):
| Leistung | Übliche Gebührenspanne |
|---|---|
| Einfacher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (PDF) | 10–30 Euro |
| Papierausdruck, einfache Ausführung | 15–40 Euro |
| Beglaubigte Ausfertigung | 25–60 Euro |
| Auskunft mit Eigentümerdaten (nur bei berechtigtem Interesse) | zusätzlich 10–20 Euro |
Die Beträge sind Richtwerte auf Basis verschiedener Landesgebührenordnungen und können im Einzelfall abweichen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Kostenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Digitale Bezugswege: Geoportale der Länder als Erstblick
Für einen ersten Überblick über Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern eignen sich die öffentlichen Geoportale der Länder. Sie sind in der Regel kostenlos und erlauben die Einsicht in das Liegenschaftskataster ohne Anmeldung. Beispiele:
- Bayern: BayernAtlas
- Nordrhein-Westfalen: TIM-online
- Hessen: Bodenrichtwert- und Liegenschaftskataster Hessen (Geoportal Hessen)
- Rheinland-Pfalz: Geoportal RLP
- Baden-Württemberg: LUBW Kartenviewer / UDO
In diesen Portalen können Sie das gesuchte Grundstück per Adresse oder Kartenansicht finden und sich die amtliche Flurkarte anzeigen lassen. Für einen rechtsverbindlichen Auszug mit Beglaubigung oder den Nachweis gegenüber Behörden ist jedoch ein bestellter Auszug beim Katasteramt erforderlich. Die Geoportale ersetzen nicht die amtliche Auskunft.
Sonderfälle und häufige Fehler
Regionale Besonderheiten:
- In Bayern wird das Baulastenverzeichnis nicht geführt; stattdessen gelten besondere Regelungen für Baulasten (BayBO). Die Liegenschaftskarte selbst bleibt davon unberührt.
- In Baden-Württemberg sind die Grundbuchämter zentralisiert, die Katasterämter jedoch weiterhin bei den Landratsämtern angesiedelt. Wer einen Eigentumsnachweis benötigt, muss also zum Grundbuchamt, nicht zum Katasteramt.
- In Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) sind Kataster- und Vermessungsaufgaben oft bei Senats- oder Landesämtern gebündelt, die auch Online-Bestellungen anbieten.
Häufige Fehler:
- Verwechslung mit dem Grundbuchauszug: Die Liegenschaftskarte zeigt keine Eigentümer. Wer wissen will, wem das Grundstück gehört, braucht einen Grundbuchauszug (nur bei berechtigtem Interesse).
- Annahme, ein berechtigtes Interesse sei nötig: Für die reine Flurkarte ohne Eigentümerdaten ist kein berechtigtes Interesse erforderlich. Das regeln die Katastergesetze der Länder.
- Falsche Flurstücksangaben: Ohne korrekte Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer kann das Katasteramt die Bestellung nicht zuordnen. Nutzen Sie zur Identifikation die Geoportale.
- Antrag beim falschen Amt: Das Grundbuchamt ist für Eigentumsfragen zuständig, das Katasteramt für Karten und Grenzen. Beide Ämter sind getrennt.
- Veralteter Auszug: Für Bauanträge oder Grenzstreitigkeiten genügt oft kein alter Ausdruck. Bestellen Sie eine aktuelle, bei Bedarf beglaubigte Ausfertigung.
Häufige Fragen zur Liegenschaftskarte
Benötige ich ein berechtigtes Interesse, um eine Liegenschaftskarte zu erhalten?
Nein. Die reine Karte mit Flurstücksgrenzen und Gebäuden ist öffentlich zugänglich. Ein berechtigtes Interesse ist nur nötig, wenn der Auszug auch Eigentümerdaten enthalten soll.
Kann ich die Liegenschaftskarte online bestellen?
Ja, die meisten Katasterämter und Landesvermessungsämter bieten Online-Bestellungen an. Oft ist eine sofortige PDF-Ausgabe möglich; beglaubigte Ausfertigungen werden per Post versandt.
Was kostet eine beglaubigte Liegenschaftskarte?
Je nach Bundesland und Umfang meist zwischen 25 und 60 Euro. Hinzu können Versandkosten kommen. Die genaue Gebühr ergibt sich aus dem jeweiligen Landesgebührenverzeichnis.
Wie finde ich die Flurstücksnummer heraus?
Nutzen Sie ein kostenloses Geoportal Ihres Bundeslandes (z. B. BayernAtlas, TIM-online NRW) und suchen Sie die Adresse. Dort werden Gemarkung, Flur und Flurstück angezeigt. Alternativ hilft ein Blick in den Kaufvertrag oder Grundbuchauszug.
Hinweis: Dieser Text ist ein redaktioneller Entwurf und wird vor Veröffentlichung geprüft. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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