Zum Inhalt springen
amtfinder.de
Katasteramt

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim

Münchener Straße 23
83022 Rosenheim
Telefon
+498031366215
Fax
+498031366150
Kartendienst
geoportal.bayern.de

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Vermessungsamt Rosenheim: Zuständigkeiten und Leistungen

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim ist das Katasteramt für den Landkreis Rosenheim. Es führt das Liegenschaftskataster mit Flurkarten, Flurstücksnachweisen und Gebäudedaten. Bürgerinnen und Bürger, die Auszüge aus der Liegenschaftskarte oder dem Liegenschaftsbuch benötigen, können diese hier beantragen. Das Amt sitzt in der Münchener Straße 23 in 83022 Rosenheim und ist für 36 Orte im Landkreis zuständig, darunter Amerang, Aschau im Chiemgau, Bad Aibling, Bad Endorf, Bad Feilnbach, Bernau am Chiemsee, Brannenburg, Breitbrunn am Chiemsee, Bruckmühl, Edling und Eggstätt. Die Postleitzahlen umfassen unter anderem 83022, 83024, 83026, 83043, 83052, 83059, 83064 und 83071.

Die Ausstellung eines Auszugs aus der Liegenschaftskarte oder dem Liegenschaftsbuch kostet jeweils 15 Euro; für eine Beglaubigung werden 30 Euro erhoben. Diese Gebühren basieren auf Landesrecht (Gebührenordnung für die Vermessung). Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 10 Werktage. Für Flurstücke, die in anderen Landkreisen liegen, ist das dortige Katasteramt zuständig.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Amerang 83123 Landkreis Rosenheim geprüft
Aschau im Chiemgau 83229 Landkreis Rosenheim geprüft
Babensham 83547 Landkreis Rosenheim geprüft
Bad Aibling 83043 Landkreis Rosenheim geprüft
Bad Endorf 83093 Landkreis Rosenheim geprüft
Bad Feilnbach 83075 Landkreis Rosenheim geprüft
Bernau am Chiemsee 83233 Landkreis Rosenheim geprüft
Brannenburg 83098 Landkreis Rosenheim geprüft
Breitbrunn am Chiemsee 83254 Landkreis Rosenheim geprüft
Bruckmühl 83052 Landkreis Rosenheim geprüft
Edling 83533 Landkreis Rosenheim geprüft
Eggstätt 83125 Landkreis Rosenheim geprüft
Feldkirchen-Westerham 83620 Landkreis Rosenheim geprüft
Flintsbach 83126 Landkreis Rosenheim geprüft
Frasdorf 83112 Landkreis Rosenheim geprüft
Griesstätt 83556 Landkreis Rosenheim geprüft
Großkarolinenfeld 83109 Landkreis Rosenheim geprüft
Gstadt am Chiemsee 83257 Landkreis Rosenheim geprüft
Halfing 83128 Landkreis Rosenheim geprüft
Kiefersfelden 83088 Landkreis Rosenheim geprüft
Kolbermoor 83059 Landkreis Rosenheim geprüft
Neubeuern 83115 Landkreis Rosenheim geprüft
Nußdorf am Inn 83131 Landkreis Rosenheim geprüft
Oberaudorf 83080 Landkreis Rosenheim geprüft
Pfaffing 83539 Landkreis Rosenheim geprüft
Prien am Chiemsee 83209 Landkreis Rosenheim geprüft
Raubling 83064 Landkreis Rosenheim geprüft
Rimsting 83253 Landkreis Rosenheim geprüft
Rohrdorf 83101 Landkreis Rosenheim geprüft
Rosenheim 83022, 83024, 83026 Rosenheim geprüft
Rott am Inn 83543 Landkreis Rosenheim geprüft
Söchtenau 83139 Landkreis Rosenheim geprüft
Soyen 83564 Landkreis Rosenheim geprüft
Stephanskirchen 83071 Landkreis Rosenheim geprüft
Tuntenhausen 83104 Landkreis Rosenheim geprüft
Wasserburg am Inn 83512 Landkreis Rosenheim geprüft

Dokumente & Gebühren

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch 15,00 € (beglaubigt 30,00 €) Landesrecht (GebO Vermessung)
Auszug aus der Liegenschaftskarte 15,00 € (beglaubigt 30,00 €) Landesrecht (GebO Vermessung)

Antrag stellen

Katasterauszug beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Flurstück benennen

    Adresse reicht meist; Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer beschleunigen die Bearbeitung.

  2. Auszug wählen und beantragen

    Liegenschaftskarte oder Liegenschaftsbuch, beglaubigt oder unbeglaubigt – schriftlich, oft auch per E-Mail möglich.

  3. Gebühr nach Landesrecht zahlen

    Die Höhe regelt die Gebührenordnung deines Bundeslandes; Richtwerte stehen in unserem Gebührenrechner.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Weitere Ämter – Rosenheim

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim zuständig?
Zuständig für 36 Orte, darunter Amerang, Aschau im Chiemgau, Babensham, Bad Aibling, Bad Endorf und weitere (siehe Zuständigkeitstabelle).
Wie erreiche ich das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim telefonisch?
Telefonisch unter +498031366215. Per E-Mail: poststelle@adbv-ro.bayern.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit der Behörde: In der Regel 2 bis 10 Werktage.

Erfahrungen mit diesem Amt

Bewertet werden Kontakt und Ablauf — Freundlichkeit, Bearbeitungszeit, Erreichbarkeit.

Noch keine Erfahrungsberichte. Du hast diese Behörde kontaktiert? Teile deine Erfahrung mit dem Ablauf.

Du hattest Kontakt mit diesem Amt?

Bewerte Freundlichkeit, Bearbeitungszeit und Erreichbarkeit — in einer Minute.

Amt bewerten