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Ämter für Rosenheim

Rosenheim · Bayern

PLZ: 83022 83024 83026

Zuständige Ämter für Rosenheim

Für die Stadt Rosenheim mit den Postleitzahlen 83022, 83024 und 83026 sind im Behördenverzeichnis acht Ämter eingetragen. Diese decken unterschiedliche Aufgabenbereiche ab und sind teilweise direkt am Ort ansässig.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim ist für Katasterangelegenheiten zuständig, während das Amtsgericht Rosenheim als Grundbuchamt fungiert und auch Baulastauskünfte sowie Bauaktenauskünfte erteilt. Zudem ist das Amtsgericht Rosenheim für das Grundbuchamt im Rahmen der TEA-Verfahren verantwortlich.

Für Bauangelegenheiten wie Bebauungspläne und Umweltfragen ist die Stadt Rosenheim zuständig. Das Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg ist für überregionale Kfz-Angelegenheiten zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich an die jeweilige Behörde wenden, je nachdem, welches Anliegen sie klären möchten.

Bauaktenauskunft für Rosenheim

Bauamt (Baulastauskunft) für Rosenheim

Bauamt (Bebauungsplan) für Rosenheim

Bauamt / Umweltamt für Rosenheim

Grundbuchamt für Rosenheim

Grundbuchamt (TEA) für Rosenheim

Katasteramt für Rosenheim

Kraftfahrt-Bundesamt für Rosenheim

Kraftfahrt-Bundesamt
Adresse
Fördestraße 16, 24944 Flensburg
Entfernung
792,9 km entfernt

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Häufige Fragen zu Rosenheim

Welches Bauaktenauskunft ist für Rosenheim zuständig?
Amtsgericht Rosenheim, Postfach 1189, 83013 Rosenheim – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt (Baulastauskunft) ist für Rosenheim zuständig?
Amtsgericht Rosenheim, Postfach 1189, 83013 Rosenheim – etwa 0,0 km entfernt.
Welches Bauamt (Bebauungsplan) ist für Rosenheim zuständig?
Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim – etwa 0,0 km entfernt.