Stadt Erftstadt Bauordnung und Bauverwaltung
Holzdamm 1050374 Erftstadt
- Fax
- +492235409505
Öffnungszeiten
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Bauamt (Baulastauskunft) der Stadt Erftstadt
Das Bauamt der Stadt Erftstadt ist die zuständige Stelle für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dokumentiert, die auf einem Grundstück lasten, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Behörde hat ihren Sitz am Holzdamm 10 in 50374 Erftstadt und ist für die Stadt Erftstadt zuständig.
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, die hier im Rahmen der Bauordnung und des Denkmalschutzes handelt. Beachten Sie bitte, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Auskunft die Landesbauordnung und die Gebührenordnung sind.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Erftstadt | 50374 | Rhein-Erft-Kreis | geprüft |
Bauordnung und Denkmalschutz
Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.erftstadt.de
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +4922354090 geprüft am 29.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +492235409505 geprüft am 29.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.erftstadt.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Erftstadt Bauordnung und Bauverwaltung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
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Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
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Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
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Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
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Erfahrungen mit diesem Amt
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