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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Erftstadt Bauordnung und Bauverwaltung

Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Fax
+492235409505

Öffnungszeiten

Für diese Behörde liegen uns keine geprüften Öffnungszeiten vor. Bitte kontaktiere die Behörde telefonisch, bevor du sie besuchst.

Bauamt (Baulastauskunft) der Stadt Erftstadt

Das Bauamt der Stadt Erftstadt ist die zuständige Stelle für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dokumentiert, die auf einem Grundstück lasten, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Behörde hat ihren Sitz am Holzdamm 10 in 50374 Erftstadt und ist für die Stadt Erftstadt zuständig.

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, die hier im Rahmen der Bauordnung und des Denkmalschutzes handelt. Beachten Sie bitte, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Auskunft die Landesbauordnung und die Gebührenordnung sind.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Erftstadt 50374 Rhein-Erft-Kreis geprüft

Bauordnung und Denkmalschutz

Von der Amtswebsite übernommen am 29.08.2026, Quelle: www.erftstadt.de

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +4922354090 geprüft am 29.08.2026
Fax +492235409505 geprüft am 29.08.2026

Zuletzt geprüft am 29.08.2026, Quelle: www.erftstadt.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Erftstadt Bauordnung und Bauverwaltung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Rhein-Erft-Kreis

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Erftstadt Bauordnung und Bauverwaltung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Erftstadt.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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