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amtfinder.de
Bauamt (Baulastauskunft)

Stadt Gifhorn Fachbereich 63 Bauordnung

Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Telefon
+49537188257
Fax
+49537188258

Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
08:30–12:00 (Rathaus)
13:30–17:00 (Bürgerbüro)
Dienstag
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
13:30–17:00 (Bürgerbüro)
Mittwoch
08:30–12:00 (Rathaus)
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
13:30–17:00 (Bürgerbüro)
Donnerstag
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
08:30–12:00 (Rathaus)
13:30–17:00 (Bürgerbüro)
14:00–17:00 (Rathaus)
Freitag
08:30–12:00 (Rathaus)
08:30–12:00 (Bürgerbüro)
Samstag
08:30–12:00 (Bürgerbüro (nur nach vorheriger Terminabsprache))
Sonntag
geschlossen

Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stadt-gifhorn.de

Baulastenverzeichnis der Stadt Gifhorn

Das Bauamt der Stadt Gifhorn erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen, die auf einem Grundstück lasten, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Stadt Gifhorn ist die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt (Postleitzahl 38518). Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 20 Euro an, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Rechtsgrundlage sind die Landesbauordnung und die Gebührenordnung. Das Rathaus befindet sich am Marktplatz 1 in 38518 Gifhorn. Die allgemeine E-Mail-Adresse lautet info@stadt-gifhorn.de.

Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen

Ort PLZ Landkreis Quelle
Gifhorn 38518 Landkreis Gifhorn geprüft

Von der Amtswebsite bestätigt

Kontakt
Telefon +495371880 geprüft am 28.08.2026
Fax +49537188258 geprüft am 28.08.2026
E-Mail info@stadt-gifhorn.de geprüft am 28.08.2026

Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stadt-gifhorn.de

Dokumente & Gebühren

Baulastenverzeichnis-Auskunft 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO

Antrag stellen

Baulastauskunft beantragen

Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Gifhorn Fachbereich 63 Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.

So gehst du vor

  1. Berechtigtes Interesse belegen

    Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.

  2. Auskunft beantragen

    Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.

  3. Negativ- oder Positivauskunft erhalten

    Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.

Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

Weitere Ämter – Landkreis Gifhorn

Häufige Fragen

Für welche Orte ist das Stadt Gifhorn Fachbereich 63 Bauordnung zuständig?
Zuständig für 1 Orte, darunter Gifhorn.
Wie erreiche ich das Stadt Gifhorn Fachbereich 63 Bauordnung telefonisch?
Telefonisch unter +49537188257.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage

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