Stadt Gifhorn Fachbereich 63 Bauordnung
Marktplatz 138518 Gifhorn
- Telefon
- +49537188257
- Fax
- +49537188258
Öffnungszeiten
Derzeit geschlossen
- Montag
-
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
08:30–12:00 (Rathaus)
13:30–17:00 (Bürgerbüro) - Dienstag
-
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
13:30–17:00 (Bürgerbüro) - Mittwoch
-
08:30–12:00 (Rathaus)
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
13:30–17:00 (Bürgerbüro) - Donnerstag
-
08:30–12:30 (Bürgerbüro)
08:30–12:00 (Rathaus)
13:30–17:00 (Bürgerbüro)
14:00–17:00 (Rathaus) - Freitag
-
08:30–12:00 (Rathaus)
08:30–12:00 (Bürgerbüro) - Samstag
- 08:30–12:00 (Bürgerbüro (nur nach vorheriger Terminabsprache))
- Sonntag
- geschlossen
Öffnungszeiten geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stadt-gifhorn.de
Baulastenverzeichnis der Stadt Gifhorn
Das Bauamt der Stadt Gifhorn erteilt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis. In diesem Verzeichnis sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen, die auf einem Grundstück lasten, zum Beispiel Abstandsflächen- oder Zuwegungsbaulasten. Die Stadt Gifhorn ist die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für das Gebiet der Stadt (Postleitzahl 38518). Die Bearbeitungszeit für eine Auskunft beträgt in der Regel 5 bis 14 Werktage. Für eine einfache Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 20 Euro an, für eine beglaubigte Auskunft 40 Euro. Rechtsgrundlage sind die Landesbauordnung und die Gebührenordnung. Das Rathaus befindet sich am Marktplatz 1 in 38518 Gifhorn. Die allgemeine E-Mail-Adresse lautet info@stadt-gifhorn.de.
Zuständigkeit: Orte & Postleitzahlen
| Ort | PLZ | Landkreis | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gifhorn | 38518 | Landkreis Gifhorn | geprüft |
Von der Amtswebsite bestätigt
| Telefon | +495371880 geprüft am 28.08.2026 |
|---|---|
| Fax | +49537188258 geprüft am 28.08.2026 |
| info@stadt-gifhorn.de geprüft am 28.08.2026 |
Zuletzt geprüft am 28.08.2026, Quelle: www.stadt-gifhorn.de
Dokumente & Gebühren
| Baulastenverzeichnis-Auskunft | 20,00 € (beglaubigt 40,00 €) Landesbauordnung / GebO |
|---|
Antrag stellen
Baulastauskunft beantragen
Bequem über den Online-Bestellservice — oder kostenlos mit der Ausfüllhilfe direkt bei diesem Amt (Antrag wird fertig an Stadt Gifhorn Fachbereich 63 Bauordnung adressiert). amtfinder.de ist keine Behörde.
So gehst du vor
-
Berechtigtes Interesse belegen
Eigentum, notariell begleiteter Kauf oder Maklerauftrag mit Vollmacht.
-
Auskunft beantragen
Schriftlich mit Grundstücksbezeichnung; unser PDF-Antrag ist fertig adressiert.
-
Negativ- oder Positivauskunft erhalten
Entweder „keine Baulast eingetragen" oder ein Auszug der Eintragungen; Gebühr nach Landesrecht.
Bearbeitungszeit: Bearbeitungszeit Behörde: in der Regel 5 bis 14 Werktage
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Häufige Fragen
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